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Wann bekomme ich Räumungsschutz?
Räumungsschutz kann demnach nur dann gewährt werden, wenn die Räumung bereits durch die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher angekündigt wurde. Ein Räumungsschutzantrag ist spätestens zwei Wochen vor dem von der Gerichtsvollzieherin oder dem Gerichtsvollzieher festgesetzten Räumungstermin zu stellen.
Wann vollstreckungsgegenklage?
Die Vollstreckungsgegenklage ist statthaft, wenn der Schuldner eine materiell-rechtliche Einwendung gegen den durch Urteil festgestellten Anspruch geltend macht (§ 767 Abs. 1 ZPO). Zur Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen Kornol/Wahlmann Zwangsvollstreckungsrecht Rn. 164–175.
Wie kommt die Entscheidung über die Räumungsfrist an?
Bei der Entscheidung über die Räumungsfrist kommt es immer auf die Lage des Einzelfalles an, wobei die beiderseitigen Interessen gegenüber abzuwägen sind. Bei der Gewährung einer Räumungsfrist handelt es sich rechtlich gesehen um die Stundung der bestehenden Räumungsverpflichtung.
Was ist die rechtliche Grundlage für einen räumungsschutzantrag?
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der § 765a der Zivilprozessordnung (ZPO). In diesem wird festgelegt, dass bei der Entscheidung über einen Räumungsschutzantrag die Interessen beider Parteien zu berücksichtigen sind.
Wie kann ich einen Antrag auf Räumungsschutz stellen?
In der Regel ist ein Antrag auf Räumungsschutz beim zuständigen Vollstreckungsgericht – meist das Amtsgericht – zu stellen. Mieter können dies selbstständig oder mit Hilfe eines Anwalts tun. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet der § 765a der Zivilprozessordnung (ZPO).
Was ist der Unterschied zwischen der Berliner Modell-Räumung und der Räumung nach?
Der Unterschied zwischen der bislang bestehenden Berliner Modell-Räumung und der Räumung mit beschränkten Vollstreckungsauftrag (§ 885a ZPO) sehe ich so: Die Räumung nach (ehemals Berliner Modell) war die Beschränkung der Räumung lediglich auf die Herausgabe der Wohnung an den Vermieter unter Ausübung des…