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Welche Benachteiligungen sind dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG verboten?

Welche Benachteiligungen sind dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz AGG verboten?

Nach § 7 AGG dürfen Beschäftigte wegen Geschlechts, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität nicht benachteiligt werden. Als Beschäftigte gelten auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis.

Was ist laut dem AGG verboten?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung im Zusammenhang mit sechs verschiedenen Merkmalen: Ethnische Herkunft und Rassismus – Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden.

Was beinhaltet das AGG?

Das AGG umfasst dabei folgende vier Benachteiligungsformen: Die mittelbare und die unmittelbare Benachteiligung, die Belästigung und als stärkste Form die sexuelle Belästigung. Bei der schwerwiegendsten Benachteiligung – der sexuellen Belästigung – tritt ein sexuell bestimmtes Verhalten zur normalen Belästigung hinzu.

Was regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?

Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern bzw. beseitigen.

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Was wird im AGG geregelt?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen …

Welche Regelungen trifft das AGG?

Das AGG gilt damit für alle Beschäftigten von der Einstellung über die Durchführung des Arbeitsverhältnisses, z.B. Vergütung, Arbeitsbedingungen bis zur Beendigung und darüber hinaus. Das AGG stellt fest, dass für Kündigungen die allgemeinen Kündigungsschutzvorschriften gelten ( § 2 Abs. 4 AGG).

Welche Beispiele gibt es für Diskriminierung aus Gründen der Beschäftigung?

Beispiele für Diskriminierung aus Gründen der Beschäftigung Diskriminierung aufgrund von Beschäftigung kann in einer Vielzahl von Situationen auftreten, darunter: Angeben oder Vorschlagen von bevorzugten Kandidaten in einer Stellenanzeige Ausschluss potenzieller Mitarbeiter während der Einstellung

Was ist ein Diskriminierungsverbot für Schwerbehinderte?

Darüber hinaus besteht seit Juli 2001 ein Diskriminierungsverbot für schwerbehinderte Menschen. Dieses sieht vor, dass Schwerbehinderte aufgrund von Diskriminierungen bei Einstellungen, beruflichen Aufstiegen oder bei Kündigung Schadenersatzansprüche besitzen.

Was sind die Rechte der schwerbehinderten Arbeitnehmer?

Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 \%, aber weniger als 50 \% gelten als gleichgestellt mit den Schwerbehinderten und es stehen ihnen somit sämtliche Rechte zu, die auch die schwerbehinderten Arbeitnehmer genießen .

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Welche Ausnahmen bestehen bei der Gleichstellung der Schwerbehinderten?

Ausnahmen bestehen allerdings bei den Regelungen bezüglich des zusätzlichen Urlaubs gemäß § 125 SGB IX, auf welchen die Schwerbehinderten Anspruch haben. Die Gleichstellung erfolgt auf Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit, wenn die betroffene Person ohne diese Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten kann.

Benachteiligungsverbot. Nach § 7 AGG dürfen Beschäftigte wegen Geschlechts, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität nicht benachteiligt werden. Als Beschäftigte gelten auch Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis.

Wen betrifft das AGG?

Das AGG ist nach § 6 I AGG anwendbar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind und Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis …

Was ist laut AGG verboten?

Das AGG verbietet eine Diskriminierung aus den nachfolgenden Gründen: Rasse oder ethnischer Herkunft. Geschlecht. Religion oder Weltanschauung.

Welche Fälle von Benachteiligung fallen nicht unter das AGG?

Benachteiligungen sind unter anderem unzulässig in Bezug auf Bedingungen für den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere individual- und kollektivrechtliche Vereinbarungen und …

Wann ist eine Ungleichbehandlung erlaubt AGG?

Darüber hinaus kann eine Ungleichbehandlung erlaubt sein, wenn ein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Diese im Vergleich zu Deutschen unterschiedliche Behandlung gilt nicht als Diskriminierung, weil diese Ungleichbehandlungen nach Auffassung des Gesetzgebers durch sachliche Gründe gerechtfertigt sind.

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Was ist eine unmittelbare Diskriminierung?

Es gibt verschiedene Arten der Diskriminierung durch eines in §1 AGG genannten Benachteiligungsmerkmals. Untersagt ist jedoch die unmittelbare ebenso wie die mittelbare Diskriminierung. 1. Unmittelbare Diskriminierung Die unmittelbare Diskriminierung ist die am leichtesten erkennbare und fassbare Form der Benachteiligung.

Was ist eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne?

Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne ist eine Ungleichbehandlung einer . Person aufgrund einer (oder mehrerer) rechtlich geschützter Diskriminie-. rungskategorien ohne einen sachlichen Grund, der die Ungleichbehandlung . rechtfertigt. Die Benachteiligung kann ausgedrückt sein z.B. durch das Verhal -.

Ist das Verständnis von Diskriminierung unzureichend?

In der sozialwissenschaftlichen Forschung ist jedoch gezeigt worden, dass ein Verständnis von Diskriminierung als Folge von Eigenschaftszuschreibungen und negativen Einstellungen gegenüber Gruppen, die zu abwertenden Äußerungen und benachteiligenden Handlungen führen, unzureichend ist.

Wie kann eine Diskriminierung sich äußern?

Denn Diskriminierung kann sich bereits subtil, das heißt mittelbar äußern. So zum Beispiel, wenn für eine Stelle herausragende Kenntnisse in einem Bereich gefordert werden, die nicht unmittelbar mit der Stelle zusammenhängen. Oder die Arbeit wäre mit deutlich geringerem Anspruch ebenfalls zu erledigen.