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Kann man Tabletten verschicken?
In der Mehrheit der europäischen Staaten ist der Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht erlaubt. In der EU ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs von 2003 ein Verbot des Versandhandels mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nicht rechtmäßig.
Sind Online Apotheken legal?
Apothekerin Dr. Ursula Sellerberg, Stellvertretende Pressesprecherin bei der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erklärt dazu: „Wer bei den rund 3.000 zugelassenen deutschen Versandhandelsapotheken einkauft, handelt legal und muss keine Angst vor Fälschungen haben. “
Wie seriös sind Online-Apotheken?
Die besten Versandapotheken im Vergleich
- DocMorris (8,50)
- Apotal (8,40)
- SHOP APOTHEKE (8,00)
- medikamente-per-klick.de (7,30)
- medpex (7,20)
- SANICARE (6,50)
Wann dürfen Arzneimittel in Deutschland gebracht werden?
Einfuhr von Arzneimitteln bei der Einreise nach Deutschland. In Deutschland dürfen Arzneimittel für Verbraucher grundsätzlich nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie zuvor nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ( AMG) zugelassen oder registriert worden sind oder wenn sie über eine entsprechende Genehmigung der…
Wie können sie Arzneimittel aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union mitbringen?
Bei der Einreise aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union Reisende können aus jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union Arzneimittel unter Einhaltung der oben angegebenen Beschränkungen nach dem Arzneimittelgesetz abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.
Ist das Verbringen von gefälschten Arzneimitteln nach Deutschland verboten?
Generell verboten ist das Verbringen von gefälschten Arzneimitteln nach Deutschland (§ 73 Absatz 1b AMG). Die oben genannte Ausnahmeregelung zum Reisebedarf gilt nicht für gefälschte Arzneimittel.
Ist die Einfuhr von EU-Arzneimitteln zulässig?
Für EU-Apotheken und andere Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums gibt es aber Ausnahmen. Die Einfuhr per Versand von in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln ist dann zulässig, wenn die EU-/EWR-Apotheken dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards anwenden, § 73 Abs. 1 Nr. 1a AMG.