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Hat die erste Frau Anspruch auf Witwenrente?

Hat die erste Frau Anspruch auf Witwenrente?

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie bis zum Tod Ihres Ehepartners/Lebenspartners oder Ihrer Ehepartnerin/Lebenspartnerin miteinander verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft bestand und Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft mindestens ein Jahr bestanden hat.

Wie berechnet sich Witwenrente bei eigener Rente?

Bezieht sie eine eigene Rente oder hat weitere Einkommen, wird die Witwenrente damit verrechnet. Die Große Witwenrente bietet für Witwen, die ihren Ehemann vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben, 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Wurde später geheiratet, verringert sich die Witwenrente auf 55 Prozent.

Welche Renten haben sie beim Tod des Ehepartners?

Witwenrente und Witwerrente: Diesen Rentenanspruch haben Sie! Beim Tod des Ehepartners besteht ein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente.

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Welche Ehepartner haben Anspruch auf eine Waisenrente?

Hinterbliebene Ehepartner haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Kinder und Jugendliche können eine Waisenrente beantragen, je nach Stand ihrer Ausbildung auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Und an Geschiedene mit Kindern kann eine Erziehungsrente gezahlt werden.

Was sind die wichtigsten Fragen der Deutschen Rentenversicherung?

Hier die wichtigsten Fragen – und was die Experten der Deutschen Rentenversicherung raten: Meine Frau ist nach 40 Jahren verstorben. Habe ich Anspruch auf Witwerrente, auch wenn meine eigene Rente höher ist? Ja. Für die ersten drei Monate erhalten Sie als Witwer die volle Rente Ihrer Ehefrau.

Wann entfällt die volle Rente nach dem Tod?

Volle Rente in den ersten 3 Monaten nach dem Tod In den ersten 3 Monaten die auf den Sterbemonat folgenden, wird an den Hinterbliebenen die volle Versichertenrente des Verstorbenen bezahlt. Bei erneute Heirat entfällt die Witwen- oder Witwerrente Heiraten Sie erneut, dann entfällt die Witwen- oder Witwerrente.

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