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Was bedeutet partnerschaftsurkunde?

Was bedeutet partnerschaftsurkunde?

Die Partnerschaftsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, welche die eingetragene Partnerschaft zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren bestätigt (vergleichbar der Heiratsurkunde zwischen Ehepartnerinnen/Ehepartnern).

Was ist ein Lebenspartnerschaftsregister?

Eine Lebenspartnerschaftsurkunde ist in Deutschland der Beweis für die Begründung einer Lebenspartnerschaft (§ 54 Abs. Die Lebenspartnerschaftsurkunden werden durch den Standesbeamten aus den Einträgen im Lebenspartnerschaftsregister erstellt und beurkundet.

Was steht im Personenstandsbuch?

die Vor- und Familiennamen bei der Eheschließung anwesender Zeugen, ihr Alter, Beruf und Wohnort, die Erklärung der Eheschließenden, der Ausspruch des Standesbeamten.

Wann wurde die Partnerschaftsurkunde unterzeichnet?

Mai 1988 wurde die Partnerschaftsurkunde in Aachen unterzeichnet. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden Städtepartnerschaften zwischen Ost- und Westkommunen beziehungsweise Ost- und Westkreisen geschlossen, welche in erster Linie zur Unterstützung der ostdeutschen Kommunen/Kreise bei den Veränderungen in Politik und Wirtschaft dienten.

Wie wird die Gründung einer Partnerschaft geprüft?

Gründung einer Partnerschaft. Im Vorfeld der Gründung einer Partnerschaft wird meist geprüft, ob es evtl. bereits private Kontakte von Bürgern, örtlichen Kommunalpolitikern oder aber auch von Schulen zu einer Kommune im Ausland gibt, die ggf. intensiviert werden und dann in eine Städtepartnerschaft münden könnten.

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Welche Unterlagen haben die Lebenspartner bei der Eheschließung vorzulegen?

Die Lebenspartner haben bei der Anmeldung der Eheschließung die Unterlagen entsprechend § 12 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 PStG vorzulegen, zu denen auch die Lebenspartnerschaftsurkunde gehört.

Wie wird die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe geregelt?

Auch im Lebenspartnerschaftsregister wird die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe als Folgebeurkundung eingetragen. Seit dem 1. Januar 2009 werden die Gebühren der standesamtlichen Leistungen durch Landesrecht geregelt ( § 72 PStG).