Wie lange kann der Partner Elterngeld beantragen?
Partnermonate ausnutzen: Jeder Elternteil kann grundsätzlich 12 Monate Elterngeld beziehen. Sogar maximal 14 Monate sind möglich, wenn dein Partner/deine Partnerin auch mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt – die sog. „Partnermonate“.
Wie beantrage ich die partnermonate?
Wie beantrage ich Elterngeld für Partnermonate? Die Partnermonate müssen bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt werden, sobald die Eltern einen Zeitraum festgelegt haben. Beantragt werden kann frühestens ab Geburt des Kindes und rückwirkend max. 3 Monate.
Wann lohnt sich das Elterngeld plus?
Elterngeld Plus lohnt sich besonders dann für Dich, wenn Du nach der Geburt Deines Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchtest oder wenn Du besonders lange von den Zahlungen profitieren möchtest, da Du länger in Elternzeit bleiben möchtest.
Kann der Mann auch später Elterngeld beantragen?
Nein. Elterngeld wird erst ab dem Tag der Geburt des Kindes gewährt und kann auch erst dann beantragt werden. Grundsätzlich kann man Elterngeld für die vergangenen drei Lebensmonate seines Kindes rückwirkend erhalten.
Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld erhalten?
Beide Elternteile haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Maximal können von einem Elternteil 12 Monatsbeträge, von beiden Elternteilen zusammen 14 Monatsbeträge Elterngeld beantragt werden. Eine Beantragung von weniger als 2 Monatsbeträgen Elterngeld ist nicht möglich.
Wie beantragt Vater Elterngeld?
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Die gleiche Frist gilt für die beiden Partnermonate. Auch sie müssen sieben Wochen vor Beginn angemeldet werden. Wer erwerbstätig ist kann frei entscheiden, wer von beiden Eltern in Elternzeit geht.
Wie viel Geld bei Elterngeld plus?
Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat und das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro im Monat. Dieser Freibetrag liegt je nach Verdienst bei höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe steht das Elterngeld damit zusätzlich zur Verfügung.