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Wie wehre ich mich gegen eine Kündigung?
Das Wichtigste zuerst: Möchten Sie sich gegen eine Kündigung wehren, sollten Sie Klage gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht erheben (Kündigungsschutzklage). Dazu sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung ist genau dann unwirksam, wenn die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften für eine Kündigung nicht eingehalten wurden. Die Kündigung ist nicht in Schriftform erfolgt, sondern lediglich mündlich oder auf elektronischem Wege (§ 623 BGB).
Kann ich eine Kündigung ablehnen?
Eine Kündigung ist nicht zustimmungspflichtig. Sie entscheiden ob Sie kündigen wollen und tun es dann einfach. Juristisch heißt die Kündigung nämlich „einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung“.
Was kann man machen wenn der Arbeitnehmer die Kündigung nicht unterschreibt?
Ein Unterzeichnung durch den Arbeitnehmer von daher nicht anzuraten. Negative Auswirkungen hat dies nicht. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht zur Leistung der Unterschrift unter der Kündigung bzw. zur Bestätigung des Erhalts der Kündigung zwingen.
Ist die Kündigung ungerechtfertigt?
Ist dies nicht der Fall, gilt die Kündigung als ungerechtfertigt. Das heißt, dass sich der Kündigende vor dem Einreichen einer fristlosen Kündigung nicht ausreichend überlegt, ob er wirklich ausschließlich eine Kündigung ohne Frist in Betracht zieht oder, ob nicht vielleicht doch eine ordentliche Kündigung zur Debatte steht.
Ist eine Kündigung unwirksam?
Sofern es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt, folgt auf eine Kündigung regelmäßig eine Kündigungsschutzklage. Der Arbeitnehmer klagt in diesem Zusammenhang ein, dass die Kündigung unwirksam war und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Wenn Sie in der Kündigung Gründe angegeben, sind Sie nun auf diese festgelegt.
Wie lange dauert die Kündigungsschutzklage?
Verfahren: Kündigungsschutzklage wegen unwirksamer Kündigung. Sofern eine Kündigung erteilt wurde, hat der betroffene Arbeitnehmer drei Wochen Zeit für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Im Rahmen des anschließenden Verfahrens wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüft.
Wie lange dauert eine außerordentliche Kündigung?
Ab Bekanntwerden des fristlosen Kündigungsgrundes hat der Kündigende vierzehn Tage Zeit, die fristlose Kündigung einzureichen. Wird dieser Zeitraum überschritten, kann der Grund für eine außerordentliche Kündigung nicht mehr genutzt werden. Auch in solch einem Fall liegt eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung vor.