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Wann darf Vermieter Sachen entsorgen?
Nach dem Auszug des Mieters darf der Vermieter Gegenstände, die in der Wohnung oder in Nebenräumen verblieben sind, jedoch auch nicht einfach vernichten oder wegwerfen. Davon können Sie bei wertlosem Gerümpel, Abfall oder Müll ausgehen, die kann der Vermieter auf Kosten des Mieters entsorgen.
Sind Kellerräume Pflicht?
Beim Beginn des Mietverhältnisses muss der Vermieter die Kellerräume – genauso wie die Wohnräume selbst – leer und geräumt zur Verfügung stellen. Der Vermieter ist – so der Mieterbund – verpflichtet, den Keller rechtszeitig zu räumen. Ggf. kann er die Sachen des Vormieters nach Ankündigung als Sperrmüll entsorgen.
Wie viel Miete für Keller?
Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden nur zu 25 Prozent eingerechnet.
Wie kann ich die Mietminderung geltend machen?
Um die Mietminderung geltend zu machen, muss ein Mieter seinen Anspruch nicht erst beim Vermieter oder bei einem Gericht beantragen, da das Mietminderungsrecht automatisch eintritt, sobald die Mängel festgestellt werden. Er sollte aber eine Mängelanzeige bei seinem Vermieter machen, nur dann ist er zur Mietminderung berechtigt.
Wie muss der Vermieter seinen neuen Wohnsitz anmelden?
Nach den gesetzlichen Vorschriften muss der Mieter seinen Wohnsitz anmelden. Damit er diesen nicht einfach vortäuschen kann, verpflichtet das Bundesmeldegesetz den Vermieter, dem Mieter den neuen Wohnsitz zu bestätigen. Der Mieter muss diese Bescheinigung des Vermieters bei der Ummeldung der Gemeinde oder Stadt vorlegen.
Kann der Vermieter eine Unerlaubte Untervermietung beenden?
Sollten Sie die unerlaubte Untervermietung danach nicht beenden, kann der Vermieter das Mieterverhältnis sogar kündigen. Der sichere Weg ist daher, den Vermieter bei Stillschweigen oder Verweigerung der Erlaubnis zu verklagen.
Ist ein Wechsel der Mieter möglich?
Ein Wechsel der Mieter/innen ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Ein Anspruch auf Austausch eines Mieters/einer Mieterin besteht nicht. Sie können aber für die Person, die einziehen soll, um Erlaubnis zur Untervermietung bitten.