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Was unterliegt der Entlassung des Arbeitgebers?

Was unterliegt der Entlassung des Arbeitgebers?

Die Entlassung unterliegt keinen besonderen Inhalts- oder Formvorschriften. Es muss aber der Wille des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sofort durch Entlassung beenden zu wollen, eindeutig erkennbar sein.

Was ist eine Entlassung?

Inhalt und Form – Ausspruch – geschützte Personen – Entlassungsgründe – Ansprüche. Entlassung ist die sofortige („fristlose“) Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe. Die Entlassung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Sie kann vom Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen werden.

Kann die Entlassung vom Arbeitgeber zurückgenommen werden?

Sie kann vom Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen werden. Die Entlassung unterliegt keinen besonderen Inhalts- oder Formvorschriften. Es muss aber der Wille des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sofort durch Entlassung beenden zu wollen, eindeutig erkennbar sein.

Sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig?

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„ Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

Wann muss der Arbeitgeber die Entlassung aussprechen?

Sobald dem Arbeitgeber der Entlassungsgrund bekannt ist, muss er die Entlassung unverzüglich, das heißt sofort und ohne Verzögerung (= noch am selben Tag) aussprechen. Bei unklarem Sachverhalt kann mit dem Entlassungsausspruch bis zu dessen einwandfreier Klärung gewartet werden. Der Arbeitgeber darf sich dafür aber nicht unnötig lange Zeit lassen.

Welche Nachteile haben Arbeitnehmer bei einer berechtigten Entlassung?

Bei einer berechtigten Entlassung hat der Arbeitnehmer erhebliche finanzielle Nachteile – zum Beispiel: Verlust der Abfertigung nach altem Abfertigungsrecht. Arbeiter verlieren in der Regel (je nach Kollektivvertrag) die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weih­nachts­geld), Angestellte haben jedenfalls Anspruch auf die anteiligen Sonderzahlungen.

Ist eine rückwirkende Entlassung nicht möglich?

Eine „rückwirkende Entlassung“ ist nicht möglich. Sobald dem Arbeitgeber der Entlassungsgrund bekannt ist, muss er die Entlassung unverzüglich, das heißt sofort und ohne Verzögerung (= noch am selben Tag) aussprechen. Bei unklarem Sachverhalt kann mit dem Entlassungsausspruch bis zu dessen einwandfreier Klärung gewartet werden.

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