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Was sollte alles in einem Mietvertrag stehen?

Was sollte alles in einem Mietvertrag stehen?

Die Pflichtangaben in einem schriftlichen Mietvertrag umfassen nur vier wesentliche Punkte: die Namen von Vermieter und Mieter, die Angaben zur Wohnung (Quadratmeterzahl, Adresse, Lage im Haus), Beginn des Mietverhältnisses und bei befristeten Mietverträgen das Ende des Mietverhältnisses, sowie die Höhe der monatlichen …

Was darf ein Mieter verlangen?

Gemäß § 551 Abs. 1 BGB darf die Mietsicherheit höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne Betriebskostenvorauszahlungen (bzw. Pauschale für Betriebskosten) betragen.

Was darf der Vermieter alles verlangen?

Was darf ich grundsätzlich als Vermieter fragen? Grundsätzlich sind nur Fragen über Angaben zulässig, die für den Abschluss oder die Erfüllung des Mietvertrages notwendig sind. Dazu gehören unter anderem Einkommensnachweise oder die Anzahl an Personen, die einziehen.

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Wie steht der Mietvertrag in der Mietwohnung?

Im Mietvertrag sollte genau stehen, wer in die Mietwohnung einzieht. Nur wer den Mietvertrag unterschreibt, ist auch Mieter. Wenn du ohne das Wissen des Vermieters weitere Personen in der Wohnung wohnen lässt, kannst du mit einer Abmahnung, oder im schlimmsten Fall, mit einer Kündigung rechnen. Passt die Beschreibung der Mietwohnung?

Welche Angaben sollten in einem Mietvertrag enthalten sein?

Die folgenden Angaben sollten in einem Mietvertrag enthalten sein. Der oder die Vermieter und der oder die Mieter müssen mit ihren Vornamen und Familiennamen sowie ihrer vollständigen Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) genannt sein.

Kann ein Mietvertrag nicht schriftlich abgeschlossen werden?

Ein Mietvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag hat vor dem Gesetz seine Gültigkeit. Schliessen Vermieter und Mieter jedoch einen schriftlichen Mietvertrag, kann das späteren Streitigkeiten vorbeugen – sofern er einige wesentliche Punkte beinhaltet.

Wie viele und welche Zimmer sollten im Mietvertrag stehen?

Daneben sollte im Mietvertrag stehen, wie viele und welche Zimmer die Wohnung beinhaltet. Flächen und Nebenräume wie ein Balkon, eine Terrasse, ein Gartenanteil, ein Abstellraum oder ein Keller, die außerhalb der eigentlichen Wohnung liegen, aber zur Mietsache dazugehören, sollten ebenfalls benannt sein.

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