Welche Unterlagen müssen beim Hausverkauf übergeben werden?
Diese Unterlagen benötigen Sie beim Wohnungsverkauf
- aktueller Grundbuchauszug, der nicht älter als drei Monate ist.
- Grundriss(e)
- Energieausweis.
- Baubeschreibung.
- Wohngeldabrechnung.
- aktueller Wirtschaftsplan.
- Teilungserklärung.
- Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Was sollte man fragen wenn man eine wohnungsbesichtigung?
Diese Fragen sollten Sie sich bei der Wohnungsbesichtigung stellen:
- In welchem Zustand ist die Wohnung?
- Wie sieht die Umgebung aus?
- Gibt es genügend Einkaufsmöglichkeiten, Öffentliche Verkehrsmittel, Parkplätze und Grünflächen?
- Was gehört noch zur Wohnung?
- Wie wirkt die Hausgemeinschaft auf Sie?
Welche Unterlagen müssen sie für den Verkauf einer Wohnung bereithalten?
Für den Verkauf einer Wohnung müssen Sie eine ganze Reihe an wichtigen Unterlagen und Dokumenten bereithalten. Inhalt. 1. Checkliste: Wichtige Unterlagen für den Hausverkauf. 2. Unterlagen nach Bezugsquellen im Detail. 3. Unterlagen für Exposés und Anzeigen. 4. Unterlagen zur Erstellung eines Wertgutachtens.
Welche Unterlagen benötigt man für den Verkauf einer Eigentumswohnung?
Für den Verkauf einer Eigentumswohnung benötigt man zusätzliche Unterlagen. Dazu gehört die Teilungserklärung. Diese regelt die Rechte und Pflichten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Käufer von Eigentumswohnungen müssen bestätigen, dass sie die Teilungserklärung vor der Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis genommen haben.
Was sind die Unterlagen für den Käufer nach dem Verkauf?
Unterlagen für den Käufer nach dem Verkauf. Ist der Kaufvertrag erfolgreich zustande gekommen, müssen Sie dem neuen Hausbesitzer noch die letzten, verbliebenen Unterlagen zum Haus übergeben. Händigen Sie dem Käufer nach Vertragsabschluss vorhandene Versicherungsurkunden (v.a. über die Gebäudebrandversicherung) aus.
Was sind die wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf?
Kostenfreie PDF-Checkliste! Die wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf sind diejenigen, die die wichtigsten Eckdaten zur Immobilie belegen – sowohl für den Kaufinteressenten als auch für dessen finanzierende Bank. Wem gehört die Immobilie?