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Was kostet das erste Beratungsgesprach beim Anwalt?

Was kostet das erste Beratungsgespräch beim Anwalt?

Benötigst Du als Privatperson einen Rat vom Anwalt oder eine Auskunft, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sein, also insgesamt 226,10 Euro (§ 34 RVG).

Wie läuft ein Termin beim Anwalt ab?

In unserem ersten Gespräch besprechen wir zunächst den Sachverhalt mit Ihnen, beraten Sie über mögliche Lösungswege und besprechen die Kosten mit Ihnen. Um sich ein umfangreiches Bild Ihrer Lage zu machen, schildern Sie uns Ihren Fall und wir stellen ggf. Nachfragen, bis wir genau wissen, worum es geht.

Wann kann ich einen Anwalt einschalten?

Auf alle Fälle sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, wenn Sie ein Anwaltsschreiben erhalten, in dem Ansprüche Ihnen gegenüber geltend gemacht werden bzw. bereits eine Klage zugestellt erhalten.

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Was muss man beim Anwalt beachten?

Mit guter Vorbereitung können sie mithelfen, die Beratung beim Anwalt zum Erfolg zu führen.

  1. Gesprächstermin vereinbaren.
  2. Nicht zu lange zögern.
  3. Fakten sammeln.
  4. Dokumente zusammenstellen.
  5. Zeugen auflisten.
  6. Ziel festlegen.
  7. Persönliche Daten mitnehmen.
  8. Daten der Rechtsschutzversicherung mitnehmen.

Wie nehme ich Kontakt zu einem Anwalt auf?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie anwaltliche Beratung benötigen. Fragen Sie in der ersten Kontaktaufnahme per Telefon oder auch per Mail nach den zu erwartenden Beratungskosten. In den meisten Fällen kann anhand Ihres Anliegens bereits abgeschätzt werden, mit welchen Beratungsgebühren Sie rechnen können.

Wie ist das Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt definiert?

In der RVG ist das Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt dahingehend definiert, dass es mündlich, also persönlich in der Kanzlei oder fernmündlich geführt werden muss. Findet eine erste Besprechung des Sachverhalts nur per Email oder sonstigem Schriftverkehr statt, muss der Anwalt seine Tätigkeit entsprechend als Schriftverkehr abrechnen.

Was beträgt die anwaltliche Gebühr für die Erstberatung?

Gemäß § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt die anwaltliche Gebühr für die Erstberatung zwischen 10,- und 190,- € zuzüglich Umsatzsteuer bei Verbrauchern. In der RVG ist das Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt dahingehend definiert, dass es mündlich, also persönlich in der Kanzlei oder fernmündlich geführt werden muss.

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Wie erklären sie sich mit ihrem neuen Anwalt?

Vieles lässt sich einfacher erklären, wenn Sie sich im persönlichen Gespräch gegenübersitzen und Sie bekommen gleich einen guten Eindruck von Ihrem neuen Anwalt und können ihn etwas besser kennenlernen. Wichtige Unterlagen können Sie zu diesem Termin gleich mitbringen und gemeinsam durchgehen.

Wie können Anwälte für eine Erstberatung entscheiden?

Die Anwälte können je nach Umfang des Beratungsgesprächs selbst entscheiden, welchen Honorarsatz Sie für die Erstberatung berechnen. Viele Anwälte lassen daher in der Aussicht auf ein erteiltes Mandat bei der Höhe der Erstberatungsgebühren auch durchaus mit sich reden.