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Was tun bei Vorladung als Zeuge?

Was tun bei Vorladung als Zeuge?

Seit August 2017 sind Sie als geladener Zeuge verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Doch für den Zeugen ist meist überhaupt nicht erkennbar, ob ein Auftrag der Staatsanwaltschaft vorliegt.

Ist es schlimm Zeuge zu sein?

Dabei ist er zur Wahrheit verpflichtet, worüber er in der Verhandlung durch den Richter ausdrücklich belehrt wird. Im Falle einer Falschaussage macht der Zeuge sich strafbar und kann mit mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Ist die Vorladung als Zeuge erforderlich?

Vorladung als Zeuge durch Polizei oder Staatsanwaltschaft Wird man einer Straftat beschuldigt ist man nicht verpflichtet, polizeilichen Vorladungen Folge zu leisten oder gar auszusagen. Dies ist auch definitiv nicht zu empfehlen. Wenn man aber als Zeuge zur polizeilichen Vernehmung geladen ist, sieht es anders aus!

Warum müssen Zeugen einer Vorladung nicht nachkommen?

Dass Zeugen einer Vorladung durch die Polizei nicht nachkommen brauchen, folgt aus der Regelung von § 161a Abs. 1 Satz 1 StPO. Laut dieser Norm sind Zeugen und Sachverständige verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.

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Kann ich als Zeuge einer Vorladung absagen?

Wenn Sie als Beschuldigter oder Zeuge einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge leisten möchten, brauchen Sie aus rechtlicher Sicht nicht absagen. Wenn Sie das aus Gründen der Höflichkeit tun möchten, ist eine Absage per Brief oder E-Mail sinnvoll. Von einem Telefonat sollten vor allem Beschuldigte besser absehen.

Kann ich als Beschuldigter oder Zeuge eine Vorladung leisten?

Wenn Sie als Beschuldigter oder Zeuge einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge leisten möchten, brauchen Sie aus rechtlicher Sicht nicht absagen. Wenn Sie das aus Gründen der Höflichkeit tun möchten, ist eine Absage per Brief oder E-Mail sinnvoll.