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Ist das Streikrecht für Arbeitnehmer rechtmäßig?
Ja: Das Streikrecht für Arbeitnehmer ist nicht abhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Ist der Streik rechtmäßig, darf der Arbeitgeber keine Repressalien verhängen, also nicht abmahnen oder kündigen. Allerdings wird für die Dauer des Streiks auch kein Lohn gezahlt.
Welche rechtlichen Folgen hat eine Streikteilnahme?
Die Streikteilnahme darf keine rechtlichen Folgen für das Arbeitsverhältnis haben. Auch kann kein Arbeitgeber verlangen, dass ihm mitgeteilt wird, wer an einem Streik teilnimmt oder wer bei sog. „Wellenstreiks“ wann an einem Streik teilnimmt. Auch die Forderung, sich in Streiklisten einzutragen, ist nicht zulässig.
Ist der Streik nicht rechtswidrig?
Jedoch darf nicht einfach nach eigenem Gutdünken die Arbeit niedergelegt werden, sondern der Streik muss von einer Gewerkschaft ausgerufen werden und zudem bestimmte Kriterien erfüllen, um nicht rechtswidrig zu sein. Auch gilt das Streikrecht nicht für alle Berufsgruppen, wie entsprechende Urteile gegen streikende Lehrer gezeigt haben.
Was ist ein zulässiger Streik?
Legales Mittel der Arbeitgeber als Antwort auf einen zulässigen Streik kann die Aussperrung der gesamten Belegschaft sein. Durch die Aussperrung im Streik verlieren Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Lohn.
Ist der Streik von einer Gewerkschaft gedeckt?
Ist der Streik nicht von einer Gewerkschaft gedeckt, kann der Arbeitgeber zum anderen Sanktionen gegen die streikenden Arbeitnehmer verhängen. So kann der Arbeitgeber die Zahlung der Vergütung einstellen, den Arbeitnehmer abmahnen und gegebenenfalls kündigen.
Ist der Streik ohne Gewerkschaft rechtmäßig?
Streiken ohne Gewerkschaft. Dürfen Arbeiter, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, an einem Streik teilnehmen? Ja: Das Streikrecht für Arbeitnehmer ist nicht abhängig von der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Ist der Streik rechtmäßig, darf der Arbeitgeber keine Repressalien verhängen, also nicht abmahnen oder kündigen.
Hat der Arbeitgeber das Recht das Streikgeld zu kündigen?
Der Arbeitgeber hat aber nicht das Recht dem Arbeitnehmer wegen der Teilnahme am Streik zu kündigen. Während des Streiks erhalten die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer Unterstützung von ihrer Gewerkschaft aus der Streikkasse. Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer.