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Ist eine Geschäftsgebühr für außergerichtliche Vertretung erforderlich?
Die Einreichung der Klage ist für die Entstehung nicht erforderlich. Eine Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV RVG für die außergerichtliche Vertretung entsteht neben der Verfahrensgebühr nur, wenn der Anwalt für die außergerichtliche Vertretung und die Vertretung im gerichtlichen Verfahren gesonderte Aufträge erhalten hat.
Wie kann ich eine Verfahrensgebühr abrechnen?
Lösung: R kann folgende Verfahrensgebühr abrechnen: Wegen § 22 Abs. 1 RVG müssten die Werte der beiden Gegenstände (5.000 EUR und 10.000 EUR) zur Gebührenberechnung zusammengerechnet werden.
Wie kann eine 1,3-Geschäftsgebühr in Rechnung gestellt werden?
Nach BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280/14) [1]) kann u.U. auch eine 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG in Rechnung gestellt werden. Im Entscheidungsfall hatte der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht reagiert, weshalb dieser einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat.
Wie hoch darf eine Verfahrensgebühr erhoben werden?
Nach § 15 Abs. 3 RVG darf nicht mehr erhoben werden als eine 1,3 Verfahrensgebühr aus 5.000 EUR (391,30 EUR). Die beiden Verfahrensgebühren übersteigen diesen Betrag jedoch nicht.
Was ist die Entstehung der Verfahrensgebühr?
Voraussetzung für die Entstehung der Verfahrensgebühr ist, dass der Kläger dem Anwalt den Auftrag erteilt, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten oder dass er für den Beklagten die Abwehr der Klage übernehmen soll und der Anwalt irgendeine Tätigkeit zur Ausführung dieses prozessbezogenen Auftrags vorgenommen hat (z.B.
Was ist eine Pauschgebühr im gerichtlichen Verfahren?
Es handelt sich um eine Pauschgebühr, die sämtliche Tätigkeiten des Anwalts im gerichtlichen Verfahren bis auf die Tätigkeiten abgilt, für die eine Terminsgebühr entsteht (Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG).