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Kann man bei Arbeitszeitbetrug fristlos kundigen?

Kann man bei Arbeitszeitbetrug fristlos kündigen?

Der Arbeitszeitbetrug stellt eine Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis dar. Aus diesem Grund ist eine verhaltensbedingte Kündigung möglich. Das Arbeitsverhältnis ist dann nach dem Ablauf der Kündigungsfrist beendet. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Arbeitnehmer weiterbezahlt und muss meist auch weiterhin arbeiten.

Wann muss Arbeitszeit erfasst werden?

Die Pflicht hierfür kann man Paragraphen 16 des Arbeitszeitgesetz nachlesen. Ist man beispielsweise in einem normalen Anstellungsverhältnis, bei dem man 40 Stunden in der Woche arbeitet, so muss man jede Minute, die man über die Wochenstundenzahl von 40 Stunden hinaus arbeitet erfassen.

Ist eine Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Eine richtige Arbeitszeiterfassung ist also Pflicht. Dies hat jedoch nicht eine minutiöse Überwachung der Arbeitnehmer zum Ziel; vielmehr geht es darum, dass die höchstzulässigen täglichen Arbeitszeiten von acht Stunden bzw. der wöchentlichen 40 Stunden nicht überschritten werden.

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Was ist Ein Arbeitszeitbetrug?

Was ist Arbeitszeitbetrug? Nicht nur eine falsche Angabe geleisteter Arbeitsstunden gilt als Arbeitszeitbetrug, sondern in der Regel alle Tätigkeiten, die während der Arbeitszeit erfolgen, obwohl sich nicht zu den Arbeitsaufgaben gehören. Gründe, die zu einer Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug und sogar zu einer Kündigung führen können, sind:

Ist eine Kündigung bei Arbeitszeitbetrug zulässig?

Eine Kündigung bei Arbeitszeitbetrug ist zulässig. Je nach Einzelfall kommen verschiedene Kündigungsformen infrage. Das ist davon abhängig, ob Arbeitnehmer bereits eine Abmahnung erhalten haben.

Ist eine Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug gerechtfertigt?

Bei einer Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrug beziehungsweise wegen Arbeitszeitverstoß sollte nicht überstürzt gehandelt werden. Bei einer begründeten Abmahnung ist das Einlenken sehr empfehlenswert. Sind die Anschuldigungen nicht gerechtfertigt sollte ein Anwalt für Arbeitsrecht um Hilfe gebeten werden.

Wie können Betroffene sich gegen unbegründete Vorwurf wehren?

Betroffene können sich mit einem schriftlichen Widerspruch oder einer Klage gegen einen unbegründeten Vorwurf wehren. Geben Arbeitnehmer nicht geleistete Arbeit als Arbeitszeit an, begehen sie Arbeitszeitbetrug. Dieser liegt z. B. bei falscher Stundenabrechnung oder Manipulation der Stempeluhr vor.

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