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Was ist verboten im Internet in Deutschland?

Was ist verboten im Internet in Deutschland?

Inhalte, die man nicht selber produziert hat, darf man nicht auf YouTube, Facebook, Instagram, im eigenen Blog oder auf eine andere Internetseite hochladen. Denn das sind keine zulässigen privaten Nutzungen, sondern „öffentliche Zugänglichmachungen“. Dafür muss man den Urheber fragen. Das gilt auch für Tauschbörsen.

Was ist alles strafbar im Internet?

§ 202a Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wie ist das mit illegalen Inhalten zu tun?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil getroffen. Illegales Streaming von Filmen, Serien oder Sportevents ist von nun an ebenfalls rechtswidrig. Nicht nur, wie früher, das Hosten der illegalen Inhalte. FOCUS Online erklärt, was Sie beachten müssen.

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Wie ist das mit illegalen Streaming zu tun?

Mittwoch, 24.10.2018, 11:51. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein richtungsweisendes Urteil getroffen. Illegales Streaming von Filmen, Serien oder Sportevents ist von nun an ebenfalls rechtswidrig. Nicht nur, wie früher, das Hosten der illegalen Inhalte.

Was ist erlaubt im Internet?

Im Internet ist so einiges möglich. Man kann ganz einfach Texte kopieren, Musik und Filme runterladen und fremde Bilder verwenden. Aber nicht alles ist auch rechtlich erlaubt. Dass Personen davon nichts wissen, schützt sie nicht davor, bestraft zu werden. Daher müssen sie für die wichtigsten Gesetze sensibilisiert werden.

Was galt mit illegalen Streaming-Plattformen?

Bis zu dem Urteil des EuGH hatten die Nutzer illegaler Streaming-Plattformen keinen Grund zur Sorge. Allein die Anbieter solcher Plattformen mussten mit harten Konsequenzen, wie Geld- und Gefängnisstrafen rechnen, denn allein die Verbreitung von illegalen multimedialen Inhalten galt als Urheberrechtsverletzung.