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Wohin mit dem ganzen Schnee?

Wohin mit dem ganzen Schnee?

Doch wohin eigentlich mit dem ganzen Schnee? Denn Schneeräumen sollte man nicht indem man einfach auf der nächsten Einfahrt oder gar auf der Straße alles ablädt. Besser ist es den Schnee im Vorgarten anzuhäufen, wo er dann gut abtauen und das Wasser abfließen kann.

Wer haftet bei Glatteis Mieter oder Vermieter?

Versäumt es der Vermieter, die Schneeräumpflicht ausdrücklich per Mietvertrag zu übertragen, bleibt der Vermieter für die Sicherheit auf den Wegen rund ums Haus verantwortlich. Eine andere Möglichkeit vor allem für größere Wohnanlagen ist es, die Streupflicht auf den Hausmeister zu übertragen.

Wer haftet wenn die Straße nicht geräumt ist?

Durch Schnee und Eis kommt es immer wieder zu Stürzen und Verletzungen. Unter Umständen haften auch Gemeinden und Vater Staat für die Folgen. Dann müssen diese die öffentlichen Gehwege vor ihrem Grundstück schnee- und eisfrei halten. Für Straßen außerorts sind wieder andere staatliche Stellen verantwortlich.

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Warum sind Grundstückseigentümer und Vermieter verantwortlich für Schnee und Eis?

Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Vermieter für die Beseitigung von Schnee und Eis verantwortlich. Die sogenannte zwingt den Eigentümer, sein Grundstück und die angrenzenden öffentlichen Gehwege schnee- und eisfrei zu halten, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzen können.

Kann man Abwesenheit bei Schneeräumen besorgen?

Bei Abwesenheit Vertretung für das Schneeräumen besorgen. Einig sind sich die Gerichte hingegen in der Bewertung, dass Abwesenheit – zum Beispiel wegen einer Urlaubsreise – die Anwohner nicht von ihrer Räum- und Streupflicht befreit. Wer in den Skiurlaub fährt, muss sich zuvor eine Vertretung besorgen, die für ihn einspringt, falls Schnee fällt.

Welche Regelungen gibt es bei andauerndem Schneefall in regelmäßigen Abständen?

Auch Regelungen, wonach bei andauerndem Schneefall der Gehweg in regelmäßigen Abständen geräumt werden muss, wird hin und wieder in Gerichtsurteilen relativiert. Allerdings besteht keine einheitliche Rechtssprechung in diesem Punkt und die Gerichte entscheiden im Einzelfall, wer für einen Unfall in welchen Teilen haftbar zu machen ist.

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