Menü Schließen

Wie kann ich einen Vermieter ausfindig machen?

Wie kann ich einen Vermieter ausfindig machen?

Über die Hausverwaltung oder über eine gegenüber Ihnen als Vertreter des Vermieters handelnde Person, z.B. derjenige, der Sie zuletzt im Namen des Vermieters angeschrieben hat, können Sie feststellen, wer der Vermieter, Eigentümer ist.

Wie bekomme ich raus wenn das Haus gehört?

Sofern die Immobilie vermietet ist, fragen Sie die Mieter des Objektes. Bei Mehrfamilienhäusern finden Sie im Eingangsbereich des Hauses oft auch ein „schwarzes Brett“ mit Informationen zur Hausverwaltung, die Sie dann kontaktieren können. Bestenfalls finden Sie dort sogar Angaben zum Eigentümer selbst.

Wie kennt man den Vermieter und seine Anschrift?

Als Mieter kennt man in der Regel den eigenen Vermieter und seine Anschrift. Doch was ist, wenn man zu dem Vermieter nie Kontakt hatte, weil alles über Makler und Hausverwaltung läuft? Ist die Hausverwaltung bemüht und kümmert sich um die Anliegen der Mieter ist die fehlende Anschrift des Vermieters ja auch erstmal kein Problem.

LESEN SIE AUCH:   Wie viel kostet eine F-15?

Ist in dem Mietvertrag nur der Name des Vermieters?

Steht in dem Mietvertrag nur der Name des Vermieters, kann man als Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Anschrift von der Hausverwaltung verlangen. Man nennt so etwas einen Auskunftsanspruch. Die Hausverwaltung muss also die Anschrift des Vermieters herausgeben.

Wie bekommt man die Adresse des Vermieters?

Hat man die Anschrift des Vermieters nicht zur Hand, mindert sich der eigene mietrechtliche Anspruch dadurch grundsätzlich nicht. II. So bekommt man die Daten des Vermieters Um die Adresse des Vermieters zu erfahren, hat man zwei mögliche Anlaufstellen, um nachzufragen: die Hausverwaltung und das Grundbuchamt.

Kann der Vermieter die Beseitigung des Namens verlangen?

Steht auf dem Namensschild am Briefkasten oder auf dem Klingelschild der Name einer Person, die dem Vermieter gegenüber nicht zum Gebrauch der Mietsache berechtigt ist, kann der Vermieter grds. die Beseitigung des Namens verlangen.