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Wie kann die Stiftung eine Satzung erhalten?

Wie kann die Stiftung eine Satzung erhalten?

Durch das Stiftungsgeschäft muss die Stiftung eine Satzung erhalten und Regelungen über Namen, Sitz, Zurede, Vermögen und Bildung des Vorstands der Stiftung. Als Organ der juristischen Person ist ein Vorstand zu bilden, dem die Vertretung der Stiftung obliegt. Einzelheiten regelt das Landesrecht.

Was hat der Stifter bei unentgeltlichen Übertragungen auf die Stiftung zu befürchten?

Einkommensteuerliche Belastungen hat der Stifter bei unentgeltlichen Übertragungen von Vermögen auf die Stiftung hingegen in der Regel nicht zu befürchten. Bei der Übertragung etwa von Immobilien auch in der zehnjährigen Spekulationsfrist schützt die Unentgeltlichkeit der Zuwendung vor einkommensteuerlichen Belastungen.

Was ist die Bezeichnung für eine private Stiftung?

Bezeichnung für die Vermögenswerte selbst. Vgl. auch Non-Profit-Organisation (NPO). 1. Private Stiftung (Stiftung des Privatrechts): a) Sonderregelung für die rechtsfähige Stiftung in §§ 80–88 BGB: Errichtung durch Rechtsgeschäft, das unter Lebenden der Schriftform bedarf, oder durch letztwillige Verfügung.

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Ist die Stiftung eine rechtsfähige Stiftung?

Die Stiftung, jedenfalls die staatlich anerkannte und staatlicher Aufsicht unterliegende rechtsfähige Stiftung, ist vielmehr ein eigenständiges Rechtssubjekt ohne Anteilseigner. Dies hat auch steuerliche Konsequenzen. So hat die Stiftung wie jede natürliche und juristische Person steuerliche Pflichten zu erfüllen.

Was ist eine Stiftung?

1. Zuwendung von Vermögenswerten für bestimmte, oft gemeinnützige oder wohltätige Zwecke (Stiftungsgeschäft). Eine Stiftung hat keine mitgliedschaftliche Struktur.

Was ist eine private Stiftung?

1. Private Stiftung (Stiftung des Privatrechts): a) Sonderregelung für die rechtsfähige Stiftung in §§ 80–88 BGB: Errichtung durch Rechtsgeschäft, das unter Lebenden der Schriftform bedarf, oder durch letztwillige Verfügung. Rechtsfähigkeit erlangt die Stiftung durch behördliche Anerkennung, auf die ein Anspruch besteht.

Was ist die Besteuerung anderer ausländischer Stiftungen?

Besteuerung anderer ausländischer Stiftungen: ausländische Stiftungen aus der EU oder dem EWR, die nach den Maßstäben des dt. Rechts gemeinnützig sind, werden vom dt. Staat nach denselben Bedingungen wie inländische Stiftungen behandelt, wenn sie nachweisen können, dass sie die Anforderungen des dt.

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