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Wo bekommt man einen Beratungsschein fur den Anwalt?

Wo bekommt man einen Beratungsschein für den Anwalt?

Der Beratungsschein ist ein Schriftstück des Amtsgerichtes. Mit diesem erhalten berechtigte Personen nahezu kostenlos Beratung von einem Rechtsanwalt oder einer sonstigen Beratungsperson. Berechtigt sind bedürftige Personen mit geringem oder keinem Einkommen und Vermögen. Die Beratungshilfe muss erforderlich sein.

Ist Arbeitsrecht kostenlos?

Kompetente kostenlose Beratung All unsere Mitglieder können eine kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen, so oft sie Hilfe benötigen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt lediglich 40 € pro Kalenderjahr.

Wie kann die Rechtshilfe abgedeckt werden?

Dabei werden unterschiedliche Bereiche durch die Rechtshilfe abgedeckt für die dann entsprechende Kontaktdaten verfügbar sind. Grundsätzlich kann Rechtshilfe über E-Mail, Telefon oder persönliche Beratung gewählt werden. Die Preise für die entsprechenden Leistungen werden von der Verbraucherzentrale auf der Homepage transparent aufgeführt.

Was bedeutet die Bezeichnung Rechtsbeihilfe?

Die Bezeichnung Rechtsbeihilfe (auch: Rechtsberatungshilfe oder Beratungshilfe) bezieht sich auf eine Sozialleistung in Deutschland nach dem Beratungshilfegesetz [ BerHG ], durch welche die Kosten für eine Rechtsberatung und/oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt ganz oder zumindest teilweise übernommen werden.

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Ist die Rechtsberatung und die Vertretung durch den Anwalt kostenlos?

Die Rechtsberatung und gegebenenfalls Vertretung durch den Anwalt ist bei Gewährung der Rechtsbeihilfe nach dem BerHG für den Rechtsuchenden kostenlos. Durch den Beratungsschein rechnet der Anwalt die Gebühren für sein Tätigwerden direkt mit dem Gericht ab. Der Anwalt kann lediglich eine Gebühr in Höhe von 15 Euro verlangen, muss dies aber nicht.

Hat der Anwalt die Beratungshilfe in Anspruch genommen?

Festzuhalten ist allerdings, dass wenn bereits der Anwalt vor Bewilligung der Beratungshilfe in Anspruch genommen wird und der Beratungsschein vom Gericht nicht gewährt wird, der Mandant die Kosten nach der RVG selbst zu tragen hat.

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