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Wer bekommt die Kinder nach der Trennung?

Wer bekommt die Kinder nach der Trennung?

Kommt es zu einer Trennung oder Scheidung, kann das Kind nur bei einem Elternteil bleiben. Die beste Lösung ist natürlich eine Einigung der Eltern über die Frage, bei wem das Kind leben soll. Dies bedeutet nicht, dass der andere Elternteil sein Kind nicht mehr sehen darf: Er oder sie behält ein Umgangsrecht.

Wer hat das Sorgerecht bei Kindern?

Wer bekommt das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder? Während einer Ehe steht das elterliche Sorgerecht für gemeinsame Kinder grundsätzlich immer beiden Eltern gemeinsam zu. Dieses gemeinsame Sorgerecht bleibt in der Regel auch nach der Trennung bzw. Scheidung der Eltern bestehen.

Wann bekommen Väter das Sorgerecht?

Das gemeinsame Sorgerecht haben verheiratete Eltern bei der Geburt ihres Kindes automatisch – ansonsten muss der Vater es beim Jugendamt oder Familiengericht beantragen.

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Welche Freibeträge gibt es für Eltern und Kinder?

Freibeträge für Eltern und Kinder. Außerdem gibt es noch Freibeträge. Bis zur Höhe des Freibetrages muss auf die Erbschaft überhaupt keine Steuer gezahlt werden. Wie Sie richtig schreiben, gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro, wenn Kinder ihre Eltern beerben. Dieser Freibetrag ist nicht zu teilen.

Wie hoch ist der Freibetrag für den Erbfall der Eltern?

Nach dem Erbschaftsteuergesetz beträgt der Freibetrag für Kinder für den Erbfall der Eltern 400.000 Euro. Gilt dieser Freibetrag bereits bei dem erstverstorbenen Elternteil oder dann zunächst zur Hälfte?

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaft?

Bis zur Höhe des Freibetrages muss auf die Erbschaft überhaupt keine Steuer gezahlt werden. Wie Sie richtig schreiben, gibt es einen Freibetrag von 400.000 Euro, wenn Kinder ihre Eltern beerben. Dieser Freibetrag ist nicht zu teilen. Er gilt für jeden Erbfall, also für jeden Elternteil und für jedes Kind.

Wann kommen die Eltern und Geschwister als gesetzliche Erben in Betracht?

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Die Eltern und Geschwister des Erblassers kommen als gesetzliche Erben nur dann in Betracht, wenn keine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) vorhanden sind. Leben die Eltern zum Zeitpunkt des Erbfalls noch, dann erben sie alleine und zu gleichen Teilen, § 1925 Abs. 2 BGB.