Menü Schließen

Was kostet die Registrierung einer Vorsorgevollmacht?

Was kostet die Registrierung einer Vorsorgevollmacht?

Die dauerhafte Registrierung der Daten kostet – je nach Umfang – ab 13 Euro. Kontakt. Das Register erreichen Sie online (vorsorgeregister.de) oder per Post: Bundesnotarkammer, Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 08 01 51, 10001 Berlin.

Wer hat Zugriff auf das Vorsorgeregister?

Wer kann das zentrale Vorsorgeregister einsehen? Nur Betreuungsgerichte können das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer einsehen und Daten abfragen. Selbst Ärzte müssen das Betreuungsgericht einschalten, um zu erfahren, ob eine Person eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung hat.

Wer kann das zentrale Vorsorgeregister einsehen?

Abfrage im Ernstfall Dies bedeutet, dass Ärzte und Gerichte beim Vorsorgeregister abfragen können, ob eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung existieren und wer der Bevollmächtigte ist. Mit Einverständnis des Bevollmächtigten werden auch dessen Kontaktdaten gespeichert.

LESEN SIE AUCH:   Was kann man alles aus Getreide machen?

Wo bekomme ich eine Vorsorgeurkunde?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, seine Vorsorgeurkunde im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

60 € bis hin zu fünfstelligen Beträgen an. Dieser große Unterschied entsteht dadurch, dass die Kosten an das Vermögen des Bevollmächtigten bzw. an den Geschäftswert der Vollmacht gekoppelt sind. Beispiel: Bei einem Vermögen von 250.000€ liegen die Kosten einer Vorsorgevollmacht beim Notar bei 300,-€.

Wo muss eine Vorsorgevollmacht hinterlegt werden?

Das Zentrale Vorsorgeregister dient dazu, Betreuungsgerichte über das Vorhandensein von Vorsorgeverfügungen zu informieren. Dadurch sollen unnötige Betreuungsverfahren effektiv vermieden werden. Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registriert werden.

Wo muss eine Vollmacht hinterlegt werden?

Eine Betreuungsverfügung kann – wie die Vollmacht – beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.