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Wie kurzfristig darf mein Chef den Dienstplan andern?

Wie kurzfristig darf mein Chef den Dienstplan ändern?

Grundsätzlich gilt: Der einmal vereinbarte Dienstplan kann von Ihrem Chef nicht so einfach geändert werden. Gerichte erachten eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen für angemessen. Das gilt sowohl bei der kurzfristigen Änderung des Dienstplans als auch bei spontan angeordneten Überstunden.

Kann mein Chef meine Arbeitstage ändern?

Das Arbeitsrecht gibt bezüglich der Verteilung der Arbeitszeit kein bestimmtes Modell vor. Der Arbeitgeber kann daher aufgrund seines Direktionsrechts die Verteilung der Arbeitszeit einseitig bestimmen, allerdings nur nach „billigem Ermessen“.

Kann Kurzarbeit kurzfristig abgesagt werden?

Es gibt dafür keine gesetzliche Frist. Das heißt, der Arbeitgeber kann die Kurzarbeit grundsätzlich jederzeit für beendet erklären. Kann die Kurzarbeit unterbrochen werden, wenn sich die Auftragslage kurzfristig verbessert? Ja, dies ist grundsätzlich möglich.

Bis wann muss ich den Arbeitsplan vorliegen haben?

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Als Faustformel kann hier auf die Regelung zur Arbeit auf Abruf in § 12 Abs. 2 TzBfG zurückgegriffen werden, die eine Ankündigung von vier Tagen im Voraus verlangt. Bei einer kürzeren Frist darf der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung verweigern.

Wie schnell zurück aus Kurzarbeit?

Kurzarbeit kann für maximal zwölf Monate angeordnet werden. Dieser Zeitraum kann allerdings auch unterbrochen werden. Dauert diese Unterbrechung länger als drei Monate, können die zwölf Monate wieder erneut beginnen. Sollte ein Nebenjob während der Kurzarbeit aufgenommen werden, wird dieser angerechnet.

Was passiert wenn Kurzarbeit endet?

Sollte das Unternehmen nach dem Ende der Kurzarbeit feststellen, dass eine Weiterbeschäftigung der Mitarbeiter wegen betrieblicher Erfordernisse nicht möglich ist, kann der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen. Die betriebsbedingten Kündigungen richten sich in diesem Fall nach den normalen Regeln.