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Ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit gebunden?
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ist nicht an einen bestimmten Grund gebunden. Für den Wechsel von der Vollarbeitszeit in die Teilzeitarbeit kann es für Arbeitnehmer die unterschiedlichsten Gründe geben. Neben dem Wunsch, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, können als Gründe auch. eine Teilzeit in Elternzeit, die Pflege eines nahen Angehörigen,
Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für Teilzeitarbeit?
Grundsätzlich gelten sowohl für Männer, als auch für Frauen die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen, um Teilzeitarbeit zu beantragen. Gemäß § 6 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) hat es der Arbeitgeber den Arbeitnehmern, auch in leitenden Positionen, zu ermöglichen ihre Arbeitszeit auf Wunsch zu verringern.
Welche Gründe gibt es für den Wechsel in die Teilzeitarbeit?
In den Genuss einer Teilzeitarbeit sollen auch Mitarbeiter in leitenden Positionen kommen. Für den Wechsel von der Vollarbeitszeit in die Teilzeitarbeit kann es für Arbeitnehmer die unterschiedlichsten Gründe geben. Neben dem Wunsch, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, können als Gründe auch
Welche Vorteile hat die Verringerung der Arbeitszeit für Teilzeitmitarbeiter?
Grundsätzlich hat die Verringerung der Arbeitszeit aber auch Vorteile für den Arbeitgeber. Teilzeitmitarbeiter sind wegen der besseren Work-Life-Balance zufriedener als Vollzeitmitarbeiter. Zufriedene und ausgeglichene Mitarbeiter sind motivierter, stressresistenter und bringen bessere Leistungen.
Wie ist der Wunsch auf Teilzeitbeschäftigung möglich?
Wie es bei Gesetzen meist der Fall ist, lässt sich ein Wunsch auf Teilzeitbeschäftigung nur unter gewissen Voraussetzungen erfüllen: Der oder die Mitarbeiter sind länger als sechs Monate im Unternehmen angestellt. Außerdem muss der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer in der Firma beschäftigen.
Wie kann eine Teilzeitbeschäftigung verlängert werden?
Sie kann verlängert werden; der Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Bei der Gestaltung der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten der besonderen persönlichen Situation der/des Beschäftigten nach Satz 1 Rechnung zu tragen.
Wie lange ist die Frist zur Abgabe der Teilzeitarbeit?
Die Frist zur Abgabe beträgt für den Arbeitnehmer 3 Monate vor Beginn der Teilzeitarbeit. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat vor Beginn der Teilzeit das Begehren schriftlich ablehnen oder annehmen (§8 TzBfG).