Wie unterscheidet sich der Werktag vom Bankarbeitstag?
Der Begriff Werktag unterscheidet sich vom Bankarbeitstag insbesondere dadurch, dass der Samstag zwar ein Werktag, aber kein Bankarbeitstag ist.
Was ist mit der Formulierung „Werktag“?
Paketabholung, Überweisung, Fristen – in all diesen Fällen hat man es häufig mit der Formulierung „Werktag“ zu tun. Bei Banken, bei der Post oder bei Behörden ist das folgendermaßen geregelt: • Post: Samstag ist bei der Post als Werktag anzusehen.
Ist das Arbeiten an einem Werktag gesetzlich zulässig?
Das Arbeiten ist an einem Werktag daher auch gesetzlich zulässig, ohne dass Einschränkungen gelten. Arbeitet man im Einzelhandel, so kann der Samstag als normaler Werktag und Arbeitstag gelten, während für viele andere Arbeitnehmer nur Montag bis Freitag Arbeitstage darstellen.
Was sind die Bankarbeitstage in den AGB?
In den AGB werden als Bankarbeitstage alle Werktage definiert, außer den Samstagen und dem 24. und 31. Dezember (Ziff. 9 AGB-Sparkassen). Das gilt insbesondere für die Gutschrift „Eingang vorbehalten“ bei der Einlösung von Inkassopapieren (Schecks, Wechsel), wenn diese nicht nach zwei Bankarbeitstagen storniert wird.
Wann sind die Bankarbeitstage zu zahlen?
Krankenkassen – und Sozialversicherungsbeiträge sind von Arbeitgebern ebenfalls am drittletzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. In den AGB werden als Bankarbeitstage alle Werktage definiert, außer den Samstagen und dem 24. und 31. Dezember (Ziff.
Sind Samstage und Sonntage keine Bankarbeitstage?
Samstage und Sonntage sind keine Bankarbeitstage, auch wenn manche Bankfilialen (etwa an Flughäfen oder Bahnhöfen) ihre Schalter geöffnet haben. Damit von einem Arbeitstag ausgegangen werden kann, ist arbeitsrechtlich jedoch erforderlich, dass die ganz überwiegende Mehrheit (80 \%)…