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Kann ich gekündigt werden wenn ich mich woanders beworben habe?
Grundsätzlich ist eine Bewerbung bei einem anderen Unternehmen kein Kündigungsgrund. Sie sind jedoch verpflichtet, die Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers zu wahren. Verraten Sie diese Geheimnisse, droht unter Umständen eine Kündigung. Sie dürfen zum Beispiel keine Ihrer Kollegen für den neuen Arbeitgeber abwerben.
Was antwortet man darauf Warum wollen Sie wechseln?
Mit diesen Argumenten begründen Sie Ihren Stellenwechsel auf authentische Weise: Sie suchen nach neuen beruflichen Herausforderungen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Sie möchten Ihren beruflichen Schwerpunkt verlagern oder sich beruflich neu orientieren.
Wann Arbeitgeber über Bewerbung informieren?
Ob und wann man seine Absichten den Kollegen oder gar dem Vorgesetzten erzählt, ist natürlich jedem selbst überlassen. Erfahrungsgemäß sollte man das jedoch erst spät tun. Erst einmal müsse man versuchen, Informations- und Vorstellungsgespräche vor oder nach der Arbeit zu legen, rät Bergen.
Warum sollte man den alten Arbeitgeber angeben?
Es sei gesagt, dass man natürlich nicht verpflichtet ist, den aktuellen Arbeitgeber zu nennen. Doch Fakt ist, dass zusammen mit einem erfolgreichen Lebenslauf 80 bis 90\% aller Bewerber den alten Arbeitgeber tatsächlich angeben, meist mit neutralen oder positiven Ergebnissen.
Ist es damit zu rechnen daß der Empfänger nun den derzeitigen Arbeitgeber anruft?
Es ist grundsätzlich nicht (!) damit zu rechnen, daß der Empfänger nun sofort den derzeitigen Arbeitgeber anruft. Ein geringes Restrisiko bleibt aber auf der Fahrt zum Vorstellungsgespräch ist das Risiko eines schweren Verkehrsunfalls auch nicht auszuschließen.
Warum ist man unglücklich mit seinem Job?
Man ist unglücklich mit seinem Job, sei es wegen der Entfernung, den Rahmenbedingungen, der Bezahlung oder dem Chef bzw. Kollegen. Das heißt, man bewirbt sich woanders. Nun besteht die Frage: sollte der gegenwärtige Arbeitgeber im Jobangebot genannt werden oder lieber nicht? Welche Vor- bzw. Nachteile bringt das?
Sind sie mit der Befragung ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden?
Sind Sie mit der Befragung Ihrer ehemaligen Arbeitgeber einverstanden, muss dabei neben Ihrer Privatsphäre auch der Datenschutz berücksichtigt werden. Die Auskünfte Ihrer ehemaligen Arbeitgeber dürfen nicht über das Maß hinausgehen, das für das Arbeitszeugnis gilt. Sie müssen also wahrheitsgemäß und wohlwollend sein.