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Welche Versicherung deckt Autodiebstahl ab?

Welche Versicherung deckt Autodiebstahl ab?

Wurde Ihr Auto gestohlen, sind Sie mit einer Kaskoversicherung gut beraten. Denn in diesem Fall schützt Sie die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Die Teilkaskoversicherung hingegen springt bei Autodiebstahl ein.

Ist man gegen Autodiebstahl versichert?

Wenn der Pkw geklaut wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Werden fest verbaute Autoteile gestohlen, kommt die Teilkaskoversicherung dafür auf. Auch eine beim Diebstahl eingeschlagene Autoscheibe wird von der Versicherung ersetzt.

Welche Versicherung kommt bei Diebstahl auf?

Grundsätzlich ist der Diebstahl von Bargeld in der Hausratversicherung mit versichert. Wird beispielsweise bei einem Einbruch in das Haus oder in die Wohnung Bargeld gestohlen, so ist dieses durch die Hausratversicherung genauso abgedeckt wie Elektrogeräte oder Schmuck.

Wie ersetzt die Versicherung den Autodiebstahl?

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Die Versicherung ersetzt dabei je nach Alter des Fahrzeuges den Neu- oder Wiederbeschaffungswert. Generell müssen sich Versicherungsnehmer bei einem Autodiebstahl die Frage stellen, ob ihnen der Wiederbeschaffungswert des Autos ausgezahlt wird oder sie eine Neupreisentschädigung zu erhalten haben.

Was zahlt die Versicherung für ein gebrauchtes Auto?

Das bedeutet: Die Versicherung zahlt dir die Kosten, die das gebrauchte Auto an dem Tag noch wert war, als es gestohlen wurde. Um ermitteln zu können, was das Auto zum Zeitpunkt des Diebstahls noch für einen Wert hatte, wird meist ein Sachverständiger herangezogen, den die Versicherung beauftragt.

Was ist der Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung?

Der Versicherungsschutz durch die Kfz-Versicherung deckt nicht nur den Schaden, welcher durch einen Unfall entstanden ist, sondern kommt auch für den Schaden bei einem Autodiebstahl auf. Grundsätzlich genügt hier eine Teilkaskoversicherung, welche für die entstandenen Kosten durch einen Autodiebstahl aufkommt.

Ist das Auto nicht abgeschlossen und hat die Versicherung einen Diebstahl begünstigt?

Wurde das Auto nicht abgeschlossen, hat der Fahrzeughalter einen Diebstahl begünstigt und die Versicherung hat das Recht, die Leistung zu verweigern. Noch düsterer sieht die Situation aus, wenn Sie gar den Autoschlüssel haben stecken lassen.

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