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Was ist der Unterschied zwischen Wegerecht und Fahrrecht?

Was ist der Unterschied zwischen Wegerecht und Fahrrecht?

Sie müssen unterscheiden zwischen einem Wegerecht und einem Geh- und Fahrtrecht. Ein Wegerecht ist nur die Möglichkeit der Zuwegung, wohingegen ein Geh- und Fahrtrecht das Recht gibt, auf einer festgelegten Fläche zu gehen und mit einem Fahrzeug (Möbelwagen, Öllieferung) zu fahren.

Was bedeutet Gehrecht?

Ist im Grundbuch ein Gehrecht eingetragen („als Übergang zu benutzen“), darf der Nachbar das Grundstück auch mit einem Fahrzeug überqueren.

Kann man ein Wegerecht entziehen?

Ein Wegerecht kann in der Regel nur mit der Einwilligung des Berechtigten gelöscht werden. Denn ist das Wegerecht einmal eingetragen, kann es nicht mehr entzogen werden.

Was sind die Voraussetzungen für ein Wegerecht?

Was sind die Voraussetzungen für ein Wegerecht? Jeder Mieter oder Käufer einer Immobilie muss die Möglichkeit haben, von seinem Grundstück aus das öffentliche Wegenetz zu erreichen – auch dann, wenn sein Grundstück nicht direkt an die Straße angrenzt.

Was ist ein öffentlich-rechtliches Wegerecht?

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Ein öffentlich-rechtliches Wegerecht wird als sogenannte Baulast im Baulastenverzeichnis eingetragen. Eine solche Vereinbarung gilt ausschließlich für die unterzeichnenden Personen. Wichtig: Bei einem Immobilienverkauf erlischt das Wegerecht, weil es nicht an das Grundstück, sondern an eine Person als dessen Eigentümer gebunden ist.

Was regelt das Bundesstraßengesetz?

Bei den Bundesstraßen und Bundesautobahnen regelt dieses Wegerecht das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) und liegt somit beim Bund. Für die sonstigen Verkehrsbauwerke gilt kein einheitlichen Straßen- und Wegegesetz, stattdessen verfügen die Bundesländer über eigenen Vorschriften, in denen zum Beispiel die Widmung festgelegt wird.

Wer ist für die Instandhaltung des Wegerechts zuständig?

Wegerecht – wer ist für die Instandhaltung zuständig und wer muss den Weg pflegen? Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist nach aktuellem Recht der Eigentümer des herrschenden Grundstücks (das Grundstück, welches nur über die Nutzung des Wegerechts erreichbar ist) für die Instandhaltung sowie Räumung des Weges verantwortlich.