Menü Schließen

Wer muss Unfall melden Verursacher oder Geschadigter?

Wer muss Unfall melden Verursacher oder Geschädigter?

Wer in einen Autounfall verwickelt ist, muss dies grundsätzlich seiner Kfz-Versicherung mitteilen. Als Unfallverursacher müssen Sie Ihre Versicherung umgehend informieren. Sind Sie Geschädigter, müssen Sie sowohl Ihre eigene Kfz-Versicherung als auch die des Unfallgegners über den Schaden unterrichten.

Wie funktioniert der Wechsel der Kfz Versicherung?

Wie funktioniert der Wechsel der Autoversicherung? Die Kfz Versicherung zu wechseln ist grundsätzlich ganz einfach. Wichtig ist vor allem, den Stichtag für die Kündigung (in der Regel der 30.11.) einzuhalten. Bis zu diesem muss dem bisherigen Versicherer die schriftliche Kündigung per Post oder Fax vorliegen.

Wie informiert sich die neue Kfz Versicherung über die neuen Versicherungen?

Wenn Sie Ihre Kfz Versicherung wechseln, informiert der bisherige Versicherer die Zulassungsstelle über die Kündigung Ihrer alten Autoversicherung. Haben Sie eine neue Versicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen, informiert dieser die zuständige Behörde über den Abschluss der neuen Versicherung.

Was ist die Kündigungsfrist für die Kfz Autoversicherung?

Schritt 1: Kündigungsfrist prüfen Überprüfen Sie zunächst im Vertrag, ob und wann Sie Ihre Kfz Versicherung wechseln können. Grundsätzlich kann die Autoversicherung zum Ende des Versicherungsjahres gewechselt werden, was in der Regel einem Kalenderjahr entspricht. Gilt für Ihre Versicherung eine andere Frist, sollten Sie sich das Datum notieren.

LESEN SIE AUCH:   Wer haftet bei Hochwasserschaden?

Welche Kriterien sind wichtig für einen Versicherungswechsel?

Es gibt harte und weiche Kriterien für einen Versicherungswechsel. Harte Kriterien sind zum Beispiel der Beitrag und die versicherte Leistung. Das für einen Wechsel am wichtigsten eingestufte Kriterium ist der Beitrag. Wenn Sie zudem einen Anbieter wählen, der dauerhaft günstig ist, erspart Ihnen das den jährlichen Wechsel.