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Ist der Sicherungsvertrag gesetzlich geregelt?

Ist der Sicherungsvertrag gesetzlich geregelt?

Der Sicherungsvertrag ist ein gesetzlich nicht geregelter Vertragstyp. Er liegt (wie der Kaufvertrag bei einem Veräußerungsgeschäft) der Übereignung zugrunde und regelt das gesamte „Wie“ und „Warum“ des Sicherungsgeschäfts.

Wie verpflichtet sich der Sicherungsgeber zur Verwertung?

Der Sicherungsgeber verpflichtet sich, die Sicherungsgegenstände im Sicherungsfall zur Verwertung an den Sicherungsnehmer herauszugeben. Der Sicherungsfall liegt im Normalfall bei einem Verzug des Sicherungsgebers vor. Es ist sinnvoll, Verwertungsregeln zu verabreden.

Was ist ein Sicherungsgeber?

Dem Sicherungsgeber wird zugestanden, die Sache bis zum Eintritt des Sicherungsfalls in Besitz zu behalten und weiter zu benutzen. Das beinhaltet bei der Sicherungsübereignung von Warenlagern mit wechselndem Bestand auch die Erlaubnis, Waren im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zu veräußern.

Wie ist die Sicherungsverwahrung geregelt?

Dadurch soll die Allgemeinheit vor ihm geschützt werden. Dementsprechend ist die Sicherungsverwahrung als eine Präventivmaßnahme anzusehen. Die Sicherungsverwahrung ist eine der Maßregeln zur Besserung und Sicherung, welche gemäß §§ 61 Nr. 3 und 66 StGB geregelt wird.

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Was ist eine Sicherungsübereignung eines Kfz?

Bei einer Sicherungsübereignung vereinbaren Bank (Gläubiger) und Kreditnehmer (Schuldner), dass ein Wirtschaftsgut vom Schuldner genutzt, vermietet oder verwahrt werden darf, aber im Besitz der Bank bleibt. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Finanzierung eines Pkws, denn die Sicherungsübereignung eines Kfz ist in der Praxis üblich:

Wie wird eine Sicherungsübereignung eingesetzt?

Eine Sicherungsübereignung wird zur Absicherung von Krediten eingesetzt. Die Sicherungsübereignung erfolgt immer an beweglichen Gegenständen; also beispielsweise bei Fahrzeugen, Schmuck oder wertvollen Möbeln.