Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie können sie ihre Familienangehörigen in die EU begleiten?
- 2 Welche Voraussetzungen müssen die Familienangehörigen erfüllen?
- 3 Ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers erforderlich?
- 4 Kann ein pensionierter Ehepartner in einem anderen EU-Land leben?
- 5 Wie wird die Ehe nach der Hochzeit anerkannt?
Wie können sie ihre Familienangehörigen in die EU begleiten?
Nach den EU-Vorschriften genießen Ihre Familienangehörigen, selbst wenn sie aus Nicht-EU-Ländern stammen, dieselben Rechte wie Familienangehörige aus der EU. Sie können Sie also in ein anderes EU-Land begleiten oder dorthin nachkommen. Voraussetzung ist ein gültiger Reisepass, den Ihre Familienangehörigen stets bei sich haben sollten.
Welche Voraussetzungen müssen die Familienangehörigen erfüllen?
Dabei müssen regelmäßig eine Reihe von allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden: Die oder der Familienangehörige, die oder der nach Deutschland zuziehen möchte, muss einen gültigen Pass vorlegen. Die Identität der Person muss geklärt sein (die Klärung erfolgt im Normalfall durch die Vorlage des Passes).
Was benötigen die Familienangehörigen für den Aufenthalt in Deutschland?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen die Familienangehörigen ein Visum, für den weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis.
Ist eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers erforderlich?
Wenn Sie eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers besitzen und ohne Ihren Ehepartner mit Unionsbürgerschaft in ein anderes EU-/EWR-Land reisen, müssen Sie für die Einreise ein Visum beantragen.
Kann ein pensionierter Ehepartner in einem anderen EU-Land leben?
Wenn Ihr (e) pensionierte (r) Ehepartner/in in einem anderen EU-Land lebt, können Sie bei ihm/ihr verbleiben, sofern die Einkünfte ausreichen, um ohne Einkommensunterstützung zu leben, und die gesamte Familie in diesem Land umfassend krankenversichert ist. Bleibt Ihr Aufenthaltsrecht auch im Todesfall Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin bestehen?
Ist die Ehe in anderen EU-Ländern anerkannt?
Ihre Ehe wird in allen anderen EU-Ländern anerkannt. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt für gleichgeschlechtliche Ehen. Wenn Sie in einem anderen Land als Ihrem Heimatland heiraten, ist es ratsam, die Ehe in Ihrem Heimatland eintragen zu lassen. Maßgeblich sind dabei die Bestimmungen Ihres Heimatlandes.
Wie wird die Ehe nach der Hochzeit anerkannt?
Nach der Hochzeit. Ihre Ehe wird in allen anderen EU-Ländern anerkannt. Dies gilt jedoch nicht uneingeschränkt für gleichgeschlechtliche Ehen. Wenn Sie in einem anderen Land als Ihrem Heimatland heiraten, ist es ratsam, die Ehe beim Konsulat Ihres Heimatlandes eintragen zu lassen. Wenn Sie zum Arbeiten in ein anderes EU-Land ziehen,…