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Wie muss ich mich verhalten bei der Probezeit?

Wie muss ich mich verhalten bei der Probezeit?

Ausschlaggebender Grund: In der Probezeit herrscht noch kein Kündigungsschutz. Soll das Arbeitsverhältnis beendet werden, müssen nicht einmal Gründe angegeben werden. Ein schriftlicher Zweizeiler genügt zur Kündigung. Zudem gilt für beide Seiten eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Kann man in der Probezeit einfach so gehen?

Probezeit im Job: Ein paar Fakten Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit minimal zwei Wochen. Eine Kündigung kann in dieser Zeit ohne die Angabe von Gründen ausgesprochen werden. Ohne Vereinbarung einer Probezeit, beträgt deine gesetzliche Kündigungsfrist ab dem 1. Arbeitstag vier Wochen.

Was darf man sich in der Probezeit erlauben?

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In dieser Zeit sollst Du Dich im Straßenverkehr bewähren und durch unauffällige und sichere Fahrweise beweisen, dass Du dem Straßenverkehr gewachsen bist. Aufpassen musst Du allerdings kurz vor Ende der Probezeit: Der letzte Tag der Probezeit endet erst einen Tag nachdem Du Deinen Führerschein bekommen hast!

Was sind Gründe für eine Kündigung in der Probezeit?

Gute Gründe für eine Kündigung in der Probezeit:

  1. Sie hatten ganz andere Vorstellungen. Sie hatten viele Ideen, wie Ihr neuer Job ablaufen würde – aber keine davon deckt sich mit der Realität?
  2. Versprechungen wurden nicht eingehalten.
  3. Die Bedingungen im Unternehmen sind miserabel.
  4. Der Job macht Sie krank.

Wann muss in der Probezeit spätestens gekündigt werden?

Die Kündigung muss nicht zum Ende, zum Anfang oder zum 15. des Monats erfolgen. Das Arbeitsverhältnis endet immer auf den Tag genau zwei Wochen nach der Kündigung, bei längerer Probezeit vier Wochen nach der Kündigung. Die Kündigung kann also jederzeit erfolgen.

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Was ist bei Kündigung in der Probezeit zu beachten?

In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist: Der Arbeitgeber darf während der Probezeit gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer verkürzten Frist von zwei Wochen kündigen. Die ordentliche Kündigung kann während der Probezeit ohne Grund erfolgen. Die Probezeitkündigung muss daher grundsätzlich nicht begründet werden.

Was ist die Probezeit?

Das ist nicht unbedingt nur im Sinn des Arbeitgebers, sondern auch des Arbeitnehmers. Die Besonderheit der Probezeit ist, dass das Arbeitsverhältnis während dieser Zeit deutlich einfacher und schneller beendet werden kann, als nach deren Ablauf: Zum einen greift der Kündigungsschutz noch nicht.

Kann der Arbeitnehmer die Probezeit verkürzen?

Ebenso kann natürlich der Arbeitnehmer den Wunsch äußern, die Probezeit zu verkürzen. Aber Achtung: Oft möchte der Arbeitnehmer gerade dann auf eine Verkürzung der Probezeit hinwirken, wenn er für den neuen Job einen sicheren Arbeitsplatz mit Kündigungsschutz aufgeben muss.

Ist eine Probezeit vereinbart?

In fast jedem Arbeits­vertrag ist eine Probezeit vereinbart. Sie dient dazu, dass sowohl Arbeit­geber als auch Arbeit­nehmer testen können, ob sie mit dem Arbeits­verhältnis zufrieden sind. Doch was ist, wenn sich der neue Job als Flop herausstellt? Sollte man ausharren oder direkt gehen?

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Wie kann man eine Probezeit kündigen?

Beide Seiten haben stattdessen nach § 622 Abs. 3 BGB das Recht, binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Vereinbarung einer Probezeit ist zwar die Regel. Vorgeschrieben ist sie aber nicht, es sei denn, es handelt sich um eine Berufsausbildung.