Menü Schließen

Hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf Einsicht in seine Personalakte?

Hat ein Arbeitnehmer ein Recht auf Einsicht in seine Personalakte?

Was das Gesetz sagt. Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.

Welche Rechte haben Sie als Mitarbeiter bez ihrer Personalakte?

Ja, als Angestellter können Sie Ihre Personalakte jederzeit und ohne Angabe von Gründen einsehen. So regelt es Paragraf 83 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie haben außerdem das Recht, sich Notizen dazu zu machen. Mit nach Hause nehmen dürfen Sie Ihre Akte allerdings nicht.

Wie beantrage ich Einsicht in meine Personalakte?

Um Einsicht in die Personalakte zu bekommen, reicht bereits ein formloser Antrag ohne jegliche Begründung aus. Der Arbeitgeber hat dann 30 Tage Zeit, alle erhobenen und gespeicherten Daten (auch über den Inhalt der Mitarbeiterakte hinaus) zu sammeln und dem Angestellten zur Verfügung zu stellen.

LESEN SIE AUCH:   Wo spurt man das Baby in SL?

Wer darf auf Personaldaten zugreifen?

Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein (gemäß § 9 BDSG). Nur Personen, die in der Personalverwaltung arbeiten oder mit Personalangelegenheite betraut sind, dürfen die Akte einsehen.

Wer darf den Arbeitsvertrag sehen?

Wer darf denn nun welche Unterlagen aus der Personalakte einsehen? Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Inhalt der Personalakte vollständig einsehen. Der Arbeitnehmer muss sich ja ein umfassendes Bild davon machen können, was der Arbeitgeber nun über ihn gespeichert hat.

Was befindet sich in einer Personalakte?

Welche Unterlagen befinden sich in einer Personalakte? Häufig weist die Personalakte folgenden Inhalt auf: Bewerbungsunterlagen, Personalfragebögen, den Arbeitsvertrag, Urlaubsanträge, Abmahnungen sowie die Kündigung.

Was gehört alles in die Personalakte?

Bewerbungsunterlagen und Unterlagen zur Person

  • persönliche Daten: Name, Alter, Adresse, etc.
  • Lebenslauf.
  • Bewerbungsschreiben, Passfoto, Ergebnisse aus Eignungstests, Notizen aus dem Vorstellungsgespräch,…
  • Zeugnisse.
  • ärztliche Bescheinigungen.
  • polizeiliches Führungszeugnis.

Welche Dokumente dürfen in die Personalakte?

Ist ein Arbeitsvertrag geheim?

LESEN SIE AUCH:   Warum sind Vogel und Saugetiere unterschiedlich?

Es bedarf keiner ausdrücklichen Klausel über die Verschwiegenheit oder Geheimhaltung im Arbeitsvertrag. Auch ohne eine schriftliche Vereinbarung, die zum Schweigen oder Geheimhalten im Arbeitsvertrag verpflichtet, ist der Arbeitnehmer nicht berechtigt, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben.

Ist ein Arbeitsvertrag ein Betriebsgeheimnis?

Die Pflicht eines Mitarbeiters, interne Informationen zu wahren, braucht keine speziellen Klauseln, sondern ist eine sogenannte Nebenpflicht die aus dem Arbeitsvertrag entsteht. Dahinter stehen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Treuepflichten des Mitarbeiters.

Wie erstellt man eine Personalakte?

Die Personalakte handelt ist einen Ordner oder ein elektronisches Verzeichnis, in dem arbeitsrelevante Unterlagen des Arbeitnehmers gesammelt werden. Angelegt wird die Akte vom Chef beziehungsweise der Personalabteilung. Auch gibt es keine Pflicht für Arbeitgeber, überhaupt eine solche Akte über Mitarbeiter zu führen.

Was hat der Mitarbeiter eines Unternehmens zu ändern?

Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen. Wenn der Mitarbeiter etwas ändern will Im äußersten Fall hat der Arbeitnehmer das Recht, dass der Arbeitgeber bestimmte Inhalte der Akte entfernt oder eine Gegendarstellung hinzufügt.

LESEN SIE AUCH:   Warum unterscheidet man nach Bodenarten und Bodenklassen?

Wie regelt das Arbeitsrecht die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen.

Was ist das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Das Arbeitsrecht setzt die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es enthält zahlreiche Pflichten für beide Seiten, regelt aber ebenso die gegenseitigen Verpflichtungen. Was Arbeitnehmern oft fehlt, ist das Wissen über die eigenen Rechte und Regelungen.

Was sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten?

In jedem Fall sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils Zugang zum erstellten Protokoll haben, zumal dieses dann Bestandteil der Personalakte wird. Deshalb sollte ein Protokoll immer kurzgefasst sein und keine subjektiven Äußerungen zitieren, die später umstritten sein könnten. Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Teilnahme am Gespräch