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Was darf der Arbeitgeber nicht fragen?

Was darf der Arbeitgeber nicht fragen?

Vorstellungsgespräch: Verbotene Fragen

  • Manche Frage darf ein Arbeitgeber einem Bewerber nicht stellen.
  • Schwangerschaft.
  • Kinderwunsch bei Frauen.
  • Religionszugehörigkeit, politische Gesinnung.
  • Vorstrafen.
  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Vermögensverhältnisse.
  • Krankheiten.

Was sollte man den neuen Arbeitgeber fragen?

Stellen Sie unbedingt die richtigen Fragen beim Job-Gespräch!

  • Welche Aufgaben erwarten mich?
  • Sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für meine Abteilung geplant?
  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
  • Ab wann könnte ich frühestmöglich anfangen?
  • Kann ich Probearbeiten?

Was darf mein Chef über mich wissen?

Was darf der Arbeitgeber über mich wissen und was darf er nicht mal fragen? Im Grunde ist die Regel, von der es nur wenige Ausnahmen gibt, recht einfach: Der Arbeitgeber darf alles wissen, was für die Stelle, um die es geht, relevant ist. Private Fragen sind großteils tabu.

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Was darf Arbeitgeber Fragen Corona?

Erkrankung von Arbeitnehmern. Corona-Risikogebiete: Darf ein Arbeitgeber Mitarbeiter fragen, ob sie in solchen waren? Ja. Wer aus dem Urlaub oder von einer Dienstreise z.B. nach China oder Italien zurückkommt, muss Auskunft darüber geben, ob er dort in einem Risikogebiet war.

Welche Fragen muss ein Bewerber nicht wahrheitsgemäß beantworten?

Fragen nach Vorstrafen sind nur zulässig und müssen nur dann wahrheitsgemäß beantwortet werden, wenn ein Zusammenhang mit dem konkreten Job steht. Wer sich als Kassierer/in bewirbt, müsste also z.B. eine Vorstrafe wegen Diebstahls, Unterschlagung oder Betruges angeben, nicht aber wegen Trunkenheit am Steuer.

Was darf Arbeitgeber Corona?

Hat der Arbeitgeber begründete Anhaltspunkte, anzunehmen, dass der Beschäftigte dem Corona-Virus erkrankt ist, darf er zum Schutz des Betroffenen und der restlichen Belegschaft diesen zur Genesung nach Hause schicken. In diesem Fall kann er natürlich keine Arbeit von Zuhause aus verlangen.

Ist man als Stellenbewerber verpflichtet ungefragt Auskünfte zu geben?

Eine solche Verpflichtung haben Sie als Bewerber oder Bewerberin im Allgemeinen nicht, d.h. der Arbeitgeber muss im Zusammenhang mit einer geplanten Einstellung selbst zusehen, dass er durch gezielte Fragen die ihn interessierenden Auskünfte erhält.

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Was schreibt man wenn man eine Absage bekommt?

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom . Schade, dass es nicht geklappt hat. Ich hätte mich sehr über eine Zusage gefreut und bedauere Ihre Entscheidung, Für meine weitere Bewerbungsphase / Vorstellungsgespräche würde es mir sehr helfen, die Gründe für Ihre Absage zu erfahren.

Was antworten Bei einer Absage?

Eine gute Antwort auf die Absage einer Bewerbung wäre:

  • Sehr geehrter Herr XYZ / Sehr geehrte Frau ZYX,
  • herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom xx.
  • Es würde mir für mein berufliches Fortkommen sehr helfen, wenn Sie mir die Gründe für die Absage der Bewerbung nennen könnten.

Was darf der Arbeitgeber für Fragen stellen?

Was darf ein Arbeitgeber alles fragen?

  • Alter.
  • Ausbildung/beruflicher Werdegang.
  • Alkohol- und Drogenkonsum oder -abhängigkeit.
  • Behinderung/Schwerbehinderung.
  • Berufliche Verfügbarkeit/Flexibilität.
  • Krankheiten.
  • Geschlecht.
  • Gewerkschaftszugehörigkeit.

Was darf der Arbeitgeber beim Vorstellungsgespräch fragen?

Der Arbeitgeber darf also nur nach Gegebenheiten fragen, die objektiv geeignet sind, das in einem Arbeitsvertrag liegende Risiko zu erhöhen.

  • Alter.
  • Ausbildung/beruflicher Werdegang.
  • Alkohol- und Drogenkonsum oder -abhängigkeit.
  • Behinderung/Schwerbehinderung.
  • Berufliche Verfügbarkeit/Flexibilität.
  • Krankheiten.
  • Geschlecht.
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