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Wie ändert sich die Gesetzeslage für Vermieter von möblierten Wohnungen?
Sobald Sie Ihre Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch vermieten, ändert sich die Gesetzeslage: Mieterschutzvorschriften, die die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn begrenzen, gelten nicht mehr (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Für Sie als Vermieter einer möblierten Wohnung auf Zeit gilt die Mietpreisbremse also nicht.
Was ist die Möglichkeit der Untervermietung?
Die Möglichkeit der Untervermietung ist gesetzlich in den §§ 540, 553 BGB geregelt und bedarf grundsätzlich der Zustimmung vom Vermieter/Eigentümer. Das bedeutet, ein Mieter muss die Erlaubnis seines Vermieters einholen, um die Wohnung an einen Untermieter vermieten zu dürfen.
Was ist die Mindestabweichung für eine Miete?
Der Umfang der Abweichung entspricht der Höhe der Minderung. Dabei ist die Mindestabweichung auf 10 Prozent festgelegt. Alles, was darunter liegt, muss im Zweifelsfall vom Mieter hingenommen werden. Beispiel: Fehlen bei der Wohnfläche 15m² trifft eine Mietminderung zu und der Mieter kann die Miete um 15 Prozent kürzen.
Ist der Vermieter verpflichtet die Miete zu kürzen?
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in dem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Miete zu kürzen, liegt im Ermessen des Mieters. Als Orientierungshilfe dient eine Mietminderungstabelle. Der Mangel sollte beim Vermieter angezeigt werden. Diese Mangelanzeige markiert den Zeitpunkt, ab dem eine Minderung anzusetzen ist.
Wie starten sie mit der Mietersuche?
Noch bevor Sie mit der Mietersuche starten, sollten Sie sich über die rechtlichen Vorgaben zu Miethöhe, Mietvertrag und Kaution informieren. So vorbereitet geht es an die Suche und in erste Besichtigungstermine. Hier treffen Vermieter auf Studenten, Familien, Senioren, auf Raucher, Katzenfreunde und Musiker. Es gilt, den idealen Mieter zu finden.
Wie liefert der neue Vermieter die Miete an?
Im Normalfall liefert der neue Eigentümer dem Mieter einen Nachweis, dass er berechtigt ist, die Miete einzufordern, teilt seine Bankverbindung mit und informiert darüber, wann die Miete auf das Konto des neuen Vermieters gezahlt werden muss.
Wie tritt der neue Vermieter in das Mietverhältnis ein?
Das bedeutet, tritt der neue Vermieter während der laufenden Abrechnungsperiode in das Mietverhältnis ein, ist er für die Abrechnung des gesamten Jahres verantwortlich, auch für den Zeitraum vor dem Eigentümerwechsel, in dem er noch nicht Eigentümer war.