Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist es strafbar vor der Polizei zu fliehen?
- 2 Was darf die Polizei bei einer Personenkontrolle?
- 3 Wie hält die Polizei einen an?
- 4 Ist die Polizei besser beraten als die beschuldigte?
- 5 Kann die Polizei einen solchen Durchsuchungsbeschluss haben?
- 6 Wie darf die Polizei in der Ausübung ihrer Tätigkeiten aufgenommen werden?
Ist es strafbar vor der Polizei zu fliehen?
Hierzu lässt sich sagen, dass das bloße Wegfahren laut eines Beschlusses des Bundesgerichtshofes (Az.: 2 StR 204/14) keinen gewaltsamen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 des Strafgesetzbuches (StGB) darstellt. Dieser würde mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Was darf die Polizei bei einer Personenkontrolle?
Zudem darf die Identität bei Personenkontrollen auch festgestellt werden, wenn man sich an einem Ort aufhält, bei dem davon ausgegangen werden kann, dass Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben. Als Beispiel sind Bahnhöfe zu erwähnen, an denen es u.a. oft zu Drogenhandel oder anderen Straftaten kommt.
Was passiert wenn man vom Ordnungsamt wegläuft?
AW: Flucht vor Ordnungsamt Nein, das Fliehen an sich ist nicht strafbar. Allerdings ist man verpflichtet, seine Daten in einer Kontrolle anzugeben. Eine Verweigerung kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Eine Flucht dürfte eine Verweigerung sein.
Wie hält die Polizei einen an?
Polizeibeamten muss über Rechte belehren Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anhalten und dies der Polizei durch Blinken oder langsameres Fahren anzeigen. Der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, sollte unbedingt Folge geleistet werden.
Ist die Polizei besser beraten als die beschuldigte?
Auch wenn Beschuldigte häufig das Bedürfnis haben, zu den Vorwürfen der Polizei Stellung zu nehmen, sind sie gut beraten, zunächst von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Anwalt zu konsultieren. Gerade in Ermittlungsverfahren ist die Polizei nicht mehr Freund und Helfer, sondern allein darauf bedacht, Straftaten aufzuklären.
Welche Fakten darf die Polizei durchführen?
Die wichtigsten Fakten im Überblick Die Polizei darf Personenkontrollen nur mit konkreter Begründung durchführen. Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen. Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.
Kann die Polizei einen solchen Durchsuchungsbeschluss haben?
Nur wenn die Polizei einen solchen Beschluss hat, darf sie Privaträume und Geschäftsräume dursuchen. Den richterlichen Durchsuchungsbeschluss benötigt dabei nicht nur die Polizei, sondern auch die Staatsanwaltschaft, weil nach der deutschen Verfassung nur Richter die Anordnung zur Durchsuchung geben dürfen.
Wie darf die Polizei in der Ausübung ihrer Tätigkeiten aufgenommen werden?
Weder in Ton noch im Bild darf die Polizei in der Ausübung ihrer Tätigkeiten aufgenommen werden. Die Polizei kann Ihr Handy als Beweismittel beschlagnahmen und Anzeige gegen Sie erstatten: § 201 Strafgesetzbuch („Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“).