Inhaltsverzeichnis
- 1 Wer haftet für den Schaden an der Mietsache?
- 2 Wer haftet für Schäden an dem gemieteten Objekt?
- 3 Was ist die Verkehrssicherung für Immobilieneigentümer?
- 4 Was zahlt der Scheckinhaber bei Scheckbetrug?
- 5 Warum haftet der Vermieter für den Gebrauch der Sache?
- 6 Wie haftet der Unternehmer für den Schaden?
Wer haftet für den Schaden an der Mietsache?
Wurde der Schaden an der Mietsache nicht durch ein schuldhaftes (fahrlässiges oder vorsätzliches) Verhalten des Mieters verursacht, haftet nach dem Gesetz grundsätzlich der Vermieter für die Beseitigung des Schadens. In diesem Fall liegt ein sogenannter Mietmangel vor.
Wie kann der Immobilienmakler für seine Aussagen haften?
Freilich ist ihm davon abzuraten, die Praxis ist aber eine andere. Soweit der Immobilienmakler in den übrigen Beratungsfeldern tätig wird, muss er sich darüber im Klaren sein, dass er gegenüber seinem Auftraggeber für seine Aussagen grundsätzlich haftet, wenn diese nicht zutreffen.
Wer haftet für Schäden an dem gemieteten Objekt?
Kommt es im Rahmen eines Mietverhältnisses zu Schäden an dem gemieteten Objekt, stellt sich die Frage, wer für den Schaden in welchem Umfang haftet. Das Mietrecht differenziert hier maßgeblich danach, ob der Schaden durch ein schuldhaftes Verhalten des Mieters oder ohne Verantwortung des Mieters eingetreten ist. 1.
Wie erkennt das Gericht die Haftung des Maklers?
Damit erkennt das Gericht nicht nur an, dass der Makler auch Berater ist, sondern weist ihm gleichzeitig eine hohe Verantwortung zu. Die Kehrseite dessen ist das Haftungsrisiko. Bisher wurde die Frage der Haftung des Maklers unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung der Maklerprovision beantwortet.
Was ist die Verkehrssicherung für Immobilieneigentümer?
Die Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht für Immobilieneigentümer gilt innerhalb und außerhalb des Gebäudes. Der Vermieter eines Wohnobjekts haftet daher für alle Schäden, die Dritten wie Mietern, Besuchern oder Passanten im Zusammenhang mit der Immobilie widerfahren. Er muss sicherstellen, dass Gefahren abgesichert sind.
Ist eine Haftung der Wohnungseigentümer ausgeschlossen?
Eine Haftung der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. der Wohnungseigentümer kann jedoch ausgeschlossen sein, wenn die Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch die Teilungserklärung dem Verwalter übertragen ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.1985, Az.: 20 W 94/84).
Was zahlt der Scheckinhaber bei Scheckbetrug?
Das Porto zahlt der Scheckinhaber, es entstehen also zusätzliche Kosten – auch dann, wenn der Scheck bei der eigenen Hausbank eingelöst wird. Da der Bank immer das Originaldokument vorliegen muss, gibt es bisher keine Möglichkeit, einen Scheck online einzulösen. Bei Scheckbetrug geht es zumeist um einen ungedeckten Scheck.
Welche Angaben muss ein Scheck enthalten?
Jeder Scheck muss bestimmte Angaben enthalten: 1 die eindeutige Kennzeichnung als „Scheck“ 2 eine Zahlungsanweisung für eine bestimmte Geldsumme 3 den Namen des Bezogenen (desjenigen, der die Summe zahlen soll, also der Bank des Schuldners) 4 Zahlungsort sowie Datum und Ort der Ausstellung 5 die Unterschrift des Ausstellers
Warum haftet der Vermieter für den Gebrauch der Sache?
Weil der Vermieter für den Gebrauch der Sache den Mietzins erhält, haftet die Mieterin nicht für die normale Abnützung des Mietgegenstandes. Schon während der Mietdauer ist der Vermieter zur Instandhaltung der Sache verpflichtet ( Art. 256 OR ).
Ist der Vermieter verpflichtet zur Instandhaltung der Sache?
Schon während der Mietdauer ist der Vermieter zur Instandhaltung der Sache verpflichtet ( Art. 256 OR ). Und beim Mietende kann die Mieterin nicht belangt werden, wenn sie die Sache im Zustand zurückgibt, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt ( Art. 267 Abs. 1 OR ).
Wie haftet der Unternehmer für den Schaden?
Grundsätzlich haftet immer der Unternehmer, wenn ein Kunde einen Sach- oder Personenschaden hat. Ob und in welcher Höhe der Unternehmer für den Schaden haftet, richtet sich nach den §§ 823 ff. BGB. Neben dem Unternehmer haftet der Arbeitnehmer dem Kunden, wenn er den Schaden verursacht hat, – allerdings nur in beschränktem Umfang.
Warum haftet der Handwerker nicht für Schäden?
Dagegen haftet er nicht für Schäden, die der ordnungsgemäß ausgesuchte Handwerker bei Durchführung der Arbeiten verursacht. In einem solchen Fall kann der Geschädigte nur vom Handwerker selbst Schadensersatz verlangen. Auch für Schäden, die der Hausmeister verursacht, haftet der Verwalter in der Regel nicht.