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Was ist eine Insolvenz wie lange?
Die Verbraucherinsolvenz dauert im Regelfall 3 Jahre. Dies gilt für alle Verfahren, die seit dem 01.10.2020 beantragt wurden. Für Verfahren, die zwischen dem 17.12.2019 und dem 30.09.2020 beantragt wurden, gilt folgende Übergangsregelung: Antrag ab 17.12.2019: 5 Jahre 7 Monate.
Wie lange dauert es eine Privatinsolvenz zu beantragen?
Bei einem Regelinsolvenzverfahren etwa ein bis zwei Wochen. Nach Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens kann das Gericht ein Sachverständigengutachten in Auftrag geben. Die Dauer bis zur Eröffnung dauert sodann sechs bis acht Wochen.
Ist die private Insolvenz vorbei?
Das bedeutet Folgendes: Ist die private Insolvenz nach 6 Jahren vorbei, können die Gläubiger nicht mehr wegen Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zustande kamen, in das Vermögen des Schuldners vollstrecken. Der Schuldner ist also spätestens 6 Jahre nach Beginn der Wohlverhaltensphase schuldenfrei .
Wann ist eine Privatinsolvenz möglich?
Privatinsolvenz: Das zweite Mal nach erfolgter Restschuldbefreiung Eine Privatinsolvenz ist zum 2. Mal also möglich, auch wenn der Schuldner bereits in der Vergangenheit eine Privatinsolvenz erfolgreich durchlaufen hat und ihm die Restschuldbefreiung erteilt wurde. Allerdings können Betroffene nicht sofort einen neuen Antrag stellen.
Wie kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Ein Insolvenzantrag kann entweder von den Gläubigern der Gesellschaft oder von der GmbH selbst gestellt werden. Die Gesellschaft wird hierbei durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist derjenige, der das gesamte Unternehmen leitet und kontrolliert. Deshalb ist er für die Stellung eines Antrags verantwortlich.
Was ist der Vorteil der Insolvenz?
Ein großer Vorteil der Insolvenz besteht darin, dass ein Schuldner meist mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn mehrere einzelne Gläubiger Pfändungsmaßnahmen vornehmen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen.