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Was muss ich als Mieter dulden?

Was muss ich als Mieter dulden?

Mieter müssen Instandhaltungsmaßnahmen dulden

  • Austausch defekter Wasser- u.
  • Ersatz oder Reparatur defekter Fenster,
  • Schönheitsreparaturen,
  • Austausch defekter Sanitärinstallation,
  • Ersetzung defekter Gemeinschaftsantenne,
  • Erneuerung des Treppenhauses,
  • Einbau neuer Wohnungseingangstür,
  • Arbeiten an der Fassade.

Kann man die Wohnung auch ohne Fussboden Belag vermieten?

Es ist zulässig, eine Wohnung ohne Fußbodenbeläge zu vermieten. Man muss als Mieter nur die Möglichkeit haben, einen Belag zu verlegen. Bevor man als Mieter einen Holzfußboden verlegt, sollte man den Vermieter fragen und eine Abfindungsregelung treffen für den Fall, dass man den teuren Fußboden nicht „abwohnen“ kann.

Warum sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nichts tun?

„Um ein wenig Druck auszuüben, kann man dann schreiben, dass man, sollte der Vermieter innerhalb der gesetzten Frist nichts tun, die Mängel selbst beheben lässt und dann die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen beziehungsweise von der Miete abziehen wird“, empfiehlt Franz.

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Kann der Vermieter eine Wohnung zurückgegeben werden?

Anmerkung: Verweigert der Mieter nur das Unterzeichnen eines Übergabeprotokolls bei einer Wohnungsabnahme durch den Vermieter ist das nicht verboten. Die Mietwohnung gilt dann trotzdem als zurückgegeben. Ein Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll muss nicht unterschrieben werden und ist keine Voraussetzung für die ordnungsgemäße Rückgabe der Wohnung.

Wie reagiert der Vermieter auf die Mietminderung?

Der Vermieter reagiert nicht auf die Mietminderung – was Sie tun können 1 Feststellungsklage erheben. Sie können vor Gericht eine Feststellungsklage erheben. 2 Vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. 3 Auf Instandsetzung klagen. 4 Den Mangel selbst beseitigen und die Aufwendungen einfordern. 5 Den Mietvertrag kündigen.

Kann der Vermieter eine Kündigung durch Vermieter akzeptieren?

Mieter müssen eine Kündigung durch den Vermieter nicht immer akzeptieren – sie können sie auch anfechten. Will der Mieter die Kündigung nicht einfach hinnehmen, kann er sie vor einer Schlichtungsstelle anfechten.