Menü Schließen

Wann kann betrieblich gekundigt werden?

Wann kann betrieblich gekündigt werden?

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis deshalb kündigt, weil er den Arbeitnehmer wegen betrieblicher Erfordernisse in dem Betrieb nicht weiterbeschäftigen kann. Dieser kann oder will seinen Betrieb nicht mehr mit der bisherigen Personalstärke fortführen.

Wer wird nach Sozialplan gekündigt?

Arbeitnehmer können aus der Sozialauswahl wieder herausgenommen werden, wenn ihre Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.

Welche Probleme gibt es bei der Sozialauswahl?

Das Problem der fehlerhaften Sozialauswahl wird dadurch verschärft, dass erheblicher Streit darüber besteht wie bereits die gesetzlichen Auswahlmerkmale, etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen usw. untereinander zu gewichten sind.

Wann beginnt die Kündigungsfrist?

Die Lösung: Wichtig für die Berechnung der Kündigungsfrist ist zunächst die Frage, wann die Frist beginnt. Die Antwort lautet: Mit Erklärung der Kündigung. Wird also beispielsweise die Kündigung noch im Betrieb ausgehändigt, beginnt die Frist sofort. Und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Erklärung nicht liest oder wegwirft.

LESEN SIE AUCH:   Was umfasst der Markenschutz?

Ist der Arbeitnehmer an Kündigungsfristen gebunden?

Der Arbeitnehmer ist in der Regel an die gleichen Kündigungsfristen gebunden, wie der Arbeitgeber. Ausnahmen stellen lediglich die Regelungen des § 622 BGB dar, in denen der Arbeitgeber an längere Kündigungsfristen gebunden ist, als der Arbeitnehmer in Fällen von langer Betriebszugehörigkeit.

Wie lange darf der Arbeitnehmer kündigen?

Die Kündigungsfrist, die gilt, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung ausspricht, darf laut § 622 BGB nicht länger sein als bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Es ist in bestimmten Ausnahmen auch erlaubt, dass der Arbeitgeber die gesetzliche Kündigungsfrist verkürzt, wenn er einem Arbeitnehmer kündigen möchte.

Was ist die Kündigungsfrist bei Arbeitnehmern ihrerseits?

Das Gesetz spricht Arbeitnehmern bei Kündigungen ihrerseits eine Kündigungsfrist von vier Wochen zu, die entweder am 15. des Monats oder am Ende des Monats beginnt. Das gilt auch, wenn der 15. oder der letzte Tag des Monats ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist.