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Ist ein Bauvorhaben geplant und ausgeführt?
Soll ein Bauvorhaben geplant und ausgeführt werden, so betrifft das nicht nur den Bauherren, sondern in vielen Fällen auch dessen Nachbarn. Die Bandbreite der möglichen Störfaktoren für den Nachbarn ist groß: Schmutz und Lärm durch Bauarbeiten sowie zu geringe Abstände und schlechte Aussichten nach Ende der Arbeiten werden oft befürchtet.
Ist die Wahrscheinlichkeit der Baugenehmigung für den Nachbarn höher?
Zudem ist die Wahrscheinlichkeit, dass sobald der Nachbar unterschrieben hat, das Bauvorhaben nicht mehr genau in Hinblick auf den Schutz von Nachbarn überprüft wird, höher. Die Baugenehmigung ist dann eine behördliche Entscheidung und gilt so als Verwaltungsakt mit verbindlicher Rechtsfolge für den Bürger.
Ist die Unterschrift des Nachbarn auf einem Bauantrag einverstanden?
„Die Unterschrift des Nachbarn auf einem Bauantrag bescheinigt dem Bauamt, dass der Anwohner die Bauunterlagen gesehen hat und damit einverstanden ist“, erklärt Detlef Erm, Rechtsexperte vom Verband Wohneigentum in Dortmund.
Was erlaubt das Grundstück des Nachbarn zu betreten?
(Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das Leiterrecht erlaubt es ihm, auf dem Nachbargrundstück ein Gerüst aufzustellen sowie eventuell dort Geräte und Materialien vorübergehend zu lagern.)
Kann man sich mit ihrem Nachbarn abwechseln?
Sie können sich mit Ihrem Nachbarn abwechseln, wenn es darum geht, vormittags den Schornsteinfeger ins Haus zu lassen oder ihn bitten, die Pflege Ihrer Pflanzen zu übernehmen, während Sie in den Urlaub fahren. Sie haben außerdem jemanden, mit dem Sie sich über Neuigkeiten aus dem Kiez austauschen können.
Wie teilen sie ihren neuen Nachbarn den Einzugstermin mit?
Teilen Sie Ihren neuen Nachbarn den Einzugstermin mit, damit sie sich darauf einstellen können, dass an diesem Tag viel los sein wird. Haben Sie eine Halteverbotszone beantragt, informieren Sie Ihre Nachbarn auch darüber. Ziehen Sie in ein sehr großes Mietshaus, macht es wenig Sinn, sich jedem Haushalt einzeln vorzustellen.
Wie kann man den Bauvorhaben im Nachbargarten widersprechen?
Erst überlegen, dann unterschreiben – das ist das nüchterne Credo des Juristen. Herrn E. hilft dieser Tipp nicht mehr. Für ihn gibt es nur die Chance, dem Bauvorhaben im Nachbargarten im Nachhinein zu widersprechen, wenn er nachweislich getäuscht wurde, betont Rechtsexperte Detlef Erm.