Inhaltsverzeichnis
- 1 Wann muss Arbeitgeber Aufhebungsvertrag zustimmen?
- 2 Was mache ich wenn der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag nicht zugestimmt?
- 3 Was passiert wenn man eine Dienstanweisung nicht unterschreibt?
- 4 Wird die Ausbildungszeit auf die Kündigungsfrist angerechnet?
- 5 Ist der Vertrag zu Stande gekommen?
- 6 Kann man den Vertrag rückgängig machen?
Wann muss Arbeitgeber Aufhebungsvertrag zustimmen?
Zwar haben Arbeitnehmer jederzeit das Recht, um einen Aufhebungsvertrag zu bitten, der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, dieser Bitte zuzustimmen. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag besteht also nicht.
Was mache ich wenn der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag nicht zugestimmt?
Wenn Ihr Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag verweigert, können Sie ihn auf die daraus resultierenden Konsequenzen hinweisen. Geht er auf Ihre Bitte nämlich nicht ein, müssen Sie die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten oder widerrechtlich fristlos kündigen.
Was passiert wenn man eine Dienstanweisung nicht unterschreibt?
Der Arbeitnehmer muss der Dienstanweisung Folge leisten. Tut er dies nicht, verletzt er seine vertragliche Arbeitspflicht und muss mit einer Abmahnung rechnen, bei Wiederholung auch mit einer ordentlichen Kündigung- bzw. bei schwerwiegender Pflichtverletzung sogar mit einer fristlosen Kündigung.
Kann ein bestehender Arbeitsvertrag geändert werden?
Verträge sind zu erfüllen Auch Arbeitsverträge können nur einvernehmlich geändert werden. Das bedeutet, nachträgliche Änderungen des Arbeitsvertrages oder einzelner darin enthaltener Regelungen sind normalerweise nur möglich, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber dies vereinbaren.
Was mache ich wenn mein Chef den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt?
Fazit: Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass Sie einen vernünftigen Abschluss des Arbeitsverhältnisses erreichen wollen. Weigert er sich, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, drohen Sie ihm eine fristlose Kündigung an und sagen Sie ihm, dass er ohnehin kaum Chancen hat, mögliche Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Wird die Ausbildungszeit auf die Kündigungsfrist angerechnet?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 02.12.1999, Az.: 2 AZR 139/99) hat bereits im Jahr 1999 entschieden, dass die Ausbildungszeit bei der Fristberechnung zu berücksichtigen ist, sofern der Arbeitnehmer direkt nach der Ausbildung übernommen wurde.
Ist der Vertrag zu Stande gekommen?
Wenn der Vertrag zu Stande gekommen ist – d.h. wenn der Unternehmer Ihr Angebot angenommen hat – sind Sie grundsätzlich auch daran gebunden. Sie können den Vertrag nicht einfach rückgängig machen, weil Sie es sich nun anders überlegt haben oder weil Sie das Bestellte anderswo billiger gesehen haben.
Kann man den Vertrag rückgängig machen?
Sie können den Vertrag nicht einfach rückgängig machen, weil Sie es sich nun anders überlegt haben oder weil Sie das Bestellte anderswo billiger gesehen haben. In diesem Fall sind Sie auf die Kulanz des Unternehmers angewiesen.
Wer kann einen Vertrag abschließen?
Wer Verträge abschließen kann Jeder Vertrag, ob Kauf-, Werk- oder Mietvertrag, kommt durch Willenseinigung der Vertragspartner über die wesentlichen Vertragspunkte (Ware, Preis) zu Stande.
Wie kommt der Vertrag zustande?
Jeder Vertrag, ob Kauf-, Werk- oder Mietvertrag, kommt durch Willenseinigung der Vertragspartner über die wesentlichen Vertragspunkte (Ware, Preis) zu Stande. Ob der Vertrag schriftlich, mündlich oder durch schlüssige Handlungen abgeschlossen wurde, ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – für die Gültigkeit des Vertrages unbedeutend.