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Wer darf mich rechtlich vertreten?
Jedermann darf rechtliche Beratung erteilen. Auch in gerichtlichen Verfahren besteht kein Anwaltszwang, d. h. jede geschäftsfähige Person kann und darf ihre Sache vor Gerichten selbst vertreten.
Wann steht mir ein beratungsschein für einen Anwalt zu?
Der Beratungsschein kann nur dann ausgestellt werden, wenn es sich (noch) um ein außergerichtliches Verfahren handelt. Wurde bereits ein Gericht involviert, ist die Beratungshilfe nicht mehr möglich. Bedürftigen Personen steht dann aber die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nach § 114 Zivilprozessordnung zu.
Wo bekomme ich Rechtsbeistand?
Der Antrag auf Beratungshilfe wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt – mündlich oder schriftlich. Wichtig ist dabei: Der Ratsuchende muss alle Unterlagen mitbringen, mit denen er weisen kann, dass er die Kosten für den Anwalt nicht aus eigener Tasche zahlen kann.
Wann steht mir ein kostenloser Anwalt zu?
Personen mit einem geringen Einkommen können, wenn sie einen Beratungsschein für einen Anwalt besitzen, eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt verlangt lediglich eine Gebühr in Höhe von 15 Euro. Manche verzichten jedoch auch darauf, dann ist die Beratung für Betroffene komplett kostenfrei.
Wie kann die Rechtshilfe abgedeckt werden?
Dabei werden unterschiedliche Bereiche durch die Rechtshilfe abgedeckt für die dann entsprechende Kontaktdaten verfügbar sind. Grundsätzlich kann Rechtshilfe über E-Mail, Telefon oder persönliche Beratung gewählt werden. Die Preise für die entsprechenden Leistungen werden von der Verbraucherzentrale auf der Homepage transparent aufgeführt.
Welche Möglichkeiten gibt es für Rechtshilfe?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, kostengünstig oder auch kostenfrei Rechtshilfe zu erhalten. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an, welche der vorgestellten Möglichkeiten am passendsten ist. Grundsätzlich sind Online-Rechtshilfeplattformen für schnell lösbare Anliegen oder kurze Fragen gut geeignet.
Was sind die Grundlagen für internationale Rechtshilfe?
Grundlagen für Internationale Rechtshilfe sind in Zivil- und Handelssachen unter anderem das Haager Zustellungsübereinkommen und das Haager Beweisaufnahmeübereinkommen; im Strafrecht Auslieferungs- und Rechtshilfeverträge. Die Gewährung von Rechtshilfe in Strafsachen ohne völkerrechtliche Grundlage (sog.
Ist eine Ablehnung der Rechtshilfe möglich?
Hierbei ist zu beachten, dass alle Gerichte im Bereich ihrer Gerichtsbarkeit zur Rechtshilfe verpflichtet sind. Eine Ablehnung der Rechtshilfe ist nur dann möglich, wenn die verlangte Amtshandlung nach dem Recht des ersuchten Gerichtes unzulässig wäre ( § 158 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)).