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Wie muss ein Arbeitnehmer Auskunft geben uber seine Krankheiten?

Wie muss ein Arbeitnehmer Auskunft geben über seine Krankheiten?

Grundsätzlich muss ein Arbeitnehmer weder dem Arbeitgeber noch sein Kolleg*innen Auskunft über seine Krankheiten geben. Er muss dem Arbeitgeber lediglich die Arbeitsunfähigkeit anzeigen und die voraussichtliche Dauer mittels Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mitteilen. Das neue Corona-Virus unterliegt aber einer behördlichen Meldepflicht.

Was erhebt ein Arbeitgeber über seine Mitarbeiter?

Ein Arbeitgeber erhebt einige Daten über seine Mitarbeiter. Dazu zählt beispielsweise die Anschrift, die auch auf dem Arbeitsvertrag vermerkt wird und zu den personenbezogenen Daten des Mitarbeiters gehört. Es gibt allerdings Grenzen, die klar besagen, was Sie Ihrem Arbeitgeber nicht preisgeben müssen.

Kann die zuletzt ausgeübte Tätigkeit beendet werden?

Bezogen auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit kann Folgendes abgeleitet werden: Die Arbeitsunfähigkeit wird beendet. Die Arbeitsunfähigkeit besteht weiterhin, kann aber in einer absehbaren Zeit beendet werden. Die Arbeitsunfähigkeit besteht auf Dauer.

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Wie ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber geregelt?

Dabei ist die Krankmeldung beim Arbeitgeber auch im Gesetz festgelegt und durch den § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt. Dieser rechtlichen Grundlage folgend sollte die Krankmeldung bei Ihrem Arbeitgeber unverzüglich erfolgen.

Wie sollten Arbeitgeber und Krankenkassen über ihre Arbeitsunfähigkeit informiert werden?

Krankmeldung: Arbeitgeber und Krankenkasse sollten über Ihre Arbeitsunfähigkeit informiert werden.Neben der Unmittelbarkeit der Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie dem Arbeitgeber oder einem Vorgesetzten von Ihrer Arbeitsunfähigkeit berichten. Eine kurze Nachricht an die Kollegen reicht meist nicht.

Warum zweifelt der Arbeitgeber die Krankmeldung an?

Der Arbeitgeber zweifelt die Krankmeldung an Gehen Sie mit einer Krankmeldung zum Arbeitgeber, kann es vorkommen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit infrage gestellt wird. Sollte dies der Fall sein, muss der Arbeitgeber Tatsachen vortragen, die diese ernsthaften Zweifel begründen. Es müssen demnach Gegenbeweise erbracht werden.