Ist ein Hund vor dem Gesetz eine Sache?
Tiere sind keine Sachen Im Jahr 1990 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (BGBl. I S. 1762) erlassen. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind im Bürgerlichen Recht die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend auch für Tiere anzuwenden (§ 90a Satz 3 BGB).
Wo gibt es kein Tierschutzgesetz?
In den letzten Jahren wurden die Tierschutzgesetze in den meisten Ländern der Europäischen Union und ihrer Nachbarländer verschärft. In Spanien ist ein einheitliches Tierschutzgesetz geplant, aber noch nicht erlassen. In China und Indien gibt es nur geringe oder keine Regelungen zum Tierschutzrecht.
Warum ist das Tierschutzgesetz unzureichend?
Tierschutzgesetz unzureichend. Unter dem Strich weisen das Tierschutzgesetz und sein Vollzug erhebliche Mängel auf. Zum einen sind die Vorschriften des Gesetzes und nachgeordneten Regelungen oft unvollständig, auslegungsbedürftig, das heißt, unklar oder der Schutz, der den Tieren gewährt wird, ist schlicht nicht ausreichend um ihr Wohlbefinden…
Welche Tiere sind vom Tierschutzgesetz erfasst?
Tierhalter haben dafür zu sorgen, dass das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und untergebracht wird und sich artgemäß bewegen kann (§§ 2, 2a). Vom Schutzbereich des Tierschutzgesetzes erfasst sind grundsätzlich alle Tiere, auch die wirbellosen.
Welche Vorschriften gelten für den Schutz der besonders geschützten Tiere?
Alle streng geschützten Tiere unterliegen auch dem Schutz der besonders geschützten Arten. Verstöße gegen den Artenschutz werden durch diese Regelungen entsprechend gleich bestraft. Eine Ausnahme von diesen Vorschriften bilden die Absätze 4 und 5 von Paragraph 5 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Wie erfolgt der Vollzug des Tierschutzgesetzes?
Der Vollzug des Tierschutzgesetzes erfolgt durch die Länder bzw. die zuständigen Landesbehörden. Diese können nach § 16a TierSchG Maßnahmen zur Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Regelungen ergreifen. Das Spektrum reicht von Auflagen zur Verbesserung der Tierhaltung bis zur Fortnahme vernachlässigter Tiere.