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Was bedeutet schmale Strasse?

Was bedeutet schmale Straße?

Eine Fahrbahn ist im Sinne des StVO § 12 Abs 3 Nr 3 dann schmal, wenn die Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt wegen eines gegenüber geparkten Fahrzeugs nicht mehr unter nur mäßigem Rangieren möglich ist. Ein einmaliges Rangieren ist dem die Ein- oder Ausfahrt benutzenden Kraftfahrer dabei zumutbar.

Was kennzeichnet eine Ausfahrt?

Ausfahrt steht für: Autobahnausfahrt, eine Straße, die von einer Autobahn auf eine nachrangige Straße führt (entsprechend auch bei anderen kreuzungsfreien Straßentypen), siehe Anschlussstelle (Autobahn) Gebäudeeinfahrt, bei Gebäuden die straßenseitige Durchfahrt aus dem Innenhof oder einem Stellplatz.

Was muss ich beachten beim Parken gegenüber einer Einfahrt beachten?

Beim Parken gegenüber einer Einfahrt müssen Sie darauf achten, wie breit die Fahrbahn ist und ob Anwohner die Grundstückseinfahrt problemlos verlassen können. „Schmal“ ist dabei ein rechtlich ungenauer Begriff und „problemlos“ bedeutet nicht, dass die Ein- und Ausfahrt in einem Zug möglich sein muss.

Kann ich das Parken gegenüber der Grundstückseinfahrt verbieten?

Das Parken gegenüber der Grundstückseinfahrt kann es Ihnen aber nicht verbieten, solange Sie genug Platz auf der Straße lassen. Dieses Schild und auch „Ein- und Ausfahrt freihalten“ kann aber anzeigen, dass es sich hier um eine Grundstückseinfahrt handelt.

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Ist das Parken vor und hinter Kreuzungen nicht erlaubt?

Somit ist laut Gesetz das Parken vor und hinter Kreuzungen nicht erlaubt, wenn Ihr Fahrzeug dabei weniger als 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkreuzungen entfernt steht. Das Gleiche gilt für Einmündungen. Sie dürfen weiterhin nicht dort parken, wo Ihnen die regelrechte Benutzung von gekennzeichneten Parkflächen verhindert wird.

Wie ist das Parken vor einer Garageneinfahrt zu unterlassen?

Grundsätzlich ist das Parken vor einer Garageneinfahrt zu unterlassen, da hierdurch der Besitzer behindert wird, indem er nicht aus der Unterstellmöglichkeit herausfahren bzw. in diese einfahren kann.