Warum haben Verbraucher keinen Anspruch auf Rückerstattung der Tickets?
Einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für die Tickets haben Verbraucher daher nicht, wenn sie diese vor dem 8. März 2020 gekauft haben. Kritik der Verbraucherzentrale: Damit räumen Verbraucher Ticketunternehmen und Veranstaltern einen zinslosen und ungesicherten Kredit ein.
Ist eine Kombination mit einem ÖBB-Ticket möglich?
Eine Kombination der Jugendtickets mit einem ÖBB-Ticket ist möglich, dabei ist jedoch zu beachten, dass Jugendtickets von den ÖBB nur bis zum letzten tatsächlichen Halt des jeweilig benützten Zuges im Verbundgebiet akzeptiert werden und ein Ticket ab diesem Halt gelöst werden muss. Welche Ausnahmen gibt es, welche Linien sind nicht dabei?
Welche Kontrollmechanismen gibt es bei der Fahrkartenkontrolle?
Die Kontrollmechanismen sind bei der Fahrkartenkontrolle teilweise dieselben wie bei der Kontrolle von Eintrittskarten . Unterschiedliche Arten der Kontrolle lassen sich durch ihren Zeitpunkt charakterisieren wie auch danach, ob sie regelmäßig oder stichprobenartig durchgeführt werden. Im Folgenden werden die möglichen Zeitpunkte betrachtet.
Was sind erforderliche Einträge auf Tickets?
Erforderliche Einträge auf Tickets, wie beispielsweise Namen, stellen keine Veränderung oder Verfälschung eines Tickets dar. Tickets mit nur mehr schlecht lesbarem Aufdruck können beim ausstellenden Unternehmen oder bei der Verkehrsverbund Ost-Region GmbH gegen ein neues Ticket ausgetauscht werden.
Wie viel hat ein Pärchen für Konzerttickets gezahlt?
In Aurich hat ein Pärchen für zwei Konzerttickets rund 330 Euro gezahlt. Eventim behielt 80 Euro davon ein. Die Abrechnung und Rückerstattung ist wenig transparent und nicht nachvollziehbar. Weder aus den FAQs, noch aus den AGB des Anbieters sind Servicepauschalen ersichtlich.
Ist ein Ticket abgesagt oder verschoben?
Generell gilt: Egal, ob abgesagt oder verschoben — wer sein Ticket bereits bezahlt hat, kann sein Geld zurückverlangen. Laut der Verbraucherzentrale NRW weigert sich Eventim allerdings, bei Verlegung einer Veranstaltung das Geld zurückzuerstatten.