Menü Schließen

Wie ist die Mietminderung bei Feuchtigkeit ausschlaggebend?

Wie ist die Mietminderung bei Feuchtigkeit ausschlaggebend?

Neben dem Verantwortungsbereich ist für eine Mietminderung bei Feuchtigkeit auch die Beeinträchtigung, die für den Mieter dadurch entsteht, ausschlaggebend. Dabei kommt es darauf an, wo sich die für eine Mietminderung relevante nasse Wand befindet.

Ist eine Mietminderung bei Feuchtigkeit durch Fenster gerechtfertigt?

Eine Mietminderung bei Feuchtigkeit durch undichte Fenster ist vor allem dann gerechtfertigt, wenn nachweislich bauliche Mängel vorliegen. Auch Feuchtigkeit im Keller kann zur Mietminderung führen. Ebenso wie bei der Neubaufeuchtigkeit ist sich die Rechtsprechung auch bei der Mietminderung, wenn der Keller feucht ist, uneinig.

Ist der Vermieter für den Schimmel verantwortlich?

Ist der Vermieter für den Schimmel verantwortlich, steht Ihnen ein Recht auf Mietminderung zu. Schimmel in der Wohnung stellt einen Mangel Ihrer Mietsache dar, der Sie in der Regel zur Mietminderung berechtigt. Die Höhe Ihrer Minderung ist abhängig von der konkreten Beeinträchtigung.

LESEN SIE AUCH:   Haben Mause Knie?

Kann der Vermieter das Mauerwerk dauerhaft schädigen?

Da dieser wiederum das Mauerwerk dauerhaft schädigen kann, können Sie als Vermieter den Mieter in Regress nehmen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bildung von Schimmel an den Wänden in seiner Verantwortung liegt. Achtung: Einer der Kündigungs­gründe für den Vermieter kann Schimmel sein, der in der Verantwortung des Mieters liegt.

Was ist ein Mietobjekt?

Juristen nennen dies das Mietobjekt. Die vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien – bei Wohnraum in der Regel ein schriftlicher Mietvertrag – beziehen sich immer nur auf das im Vertrag konkret bezeichnete Mietobjekt.

Was ist eine Mietminderung für feuchte und nasse Wände?

Eine Mietminderung für feuchte und nasse Wände, die in diesem Zusammenhang entsteht, ist in der Rechtsprechung nicht ganz unumstritten. Denn in einigen Fällen wurde dem Mieter ein Mietnachlass zugesprochen oder die erhöhten Heizkosten wurden als Rechengrundlage herangezogen.