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Ist ein Innenarchitekt Bauvorlageberechtigt?

Ist ein Innenarchitekt Bauvorlageberechtigt?

Nach der Musterbauordnung ist gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 3 eingeschränkt bauvorlageberechtigt, wer die Berufsbezeichnung „Innenarchitekt“ bzw. „Innenarchitektin“ führen darf und zwar für die mit der Berufsaufgabe des Innenarchitekten / der Innenarchitektin verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden.

Was benötigt man für eine Nutzungsänderung?

Der Antrag einer Nutzungsänderungsgenehmigung unterliegt einigen Anforderungen: Das behördliche Antragsformular, welches bei der Behörde erhältlich ist, muss ausgefüllt und von dem Bauherren sowie vom Antragssteller persönlich unterschrieben, bei der zuständigen Behörde, abgegeben werden.

Wie kann ich ein landwirtschaftliches Gebäude umnutzen?

Wer ein landwirtschaftliches Gebäude umnutzen möchte, kann seiner Phantasie zunächst freien Lauf lassen. Anstelle von Kühen oder Schweinen können Sie im alten Stall z. B. eine Tischlerei, ein Künstleratelier, ein Café, ein Ladenlokal, aber auch Büroräume oder Wohnungen unterbringen.

Wie können Landwirte Grundstücke entnehmen?

Wenn Landwirte ein Grundstück aus ihrem Betriebsvermögen entnehmen wollen, können sie das tun – und zwar steuerfrei. Dabei kann es sich um die eigene Nutzung zum Wohnen drehen, aber auch um den Verkauf landwirtschaftlicher Flächen aus wirtschaftlichen Gründen.

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Kann die Bauaufsichtsbehörde den Bebauungsplan befreien?

Die Bauaufsichtsbehörde kann Sie jedoch von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreien, wenn die Umnutzung keine Nachteile für das Allgemeinwohl oder die nähere Umgebung befürchten lässt. Für viele innerörtliche Lagen existiert kein formeller Bebauungsplan.

Welche Unterlagen müssen bei genehmigungsfreien Bauvorhaben eingehalten werden?

Aber auch bei genehmigungsfreien Bauvorhaben (Anzeigeverfahren) müssen Unterlagen wie der Bauentwurf des Entwurfsverfassers oder Erklärungen von Sachverständigen (Statik, Schall- und Wärmeschutz) eingereicht werden. Bei der Bauabnahme müssen zudem die öffentlich-rechtlichen Bauvorgaben des genehmigungsfreien Bauvorhabens eingehalten werden.